Betrug beim Online-Banking: Plötzlich 3.066,00 Euro weg

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Heiko S. (*) ist geschockt, als er sein Konto bei seiner Bank kontrolliert: Beim letzten Login im Online-Banking, das er mittels seines PCs im chipTan-Verfahren nutzt, hatte er noch ein Guthaben von über 4.850,00 Euro, jetzt - drei Tage später - ist sein Kontostand bei 1.784,00 Euro. 3.066,00 Euro wurden an eine ihm unbekannte Personen per Echtzeitüberweisung überwiesen. Und zwar nicht von ihm. Geld, das ihm die Bank nicht zurückerstatten will – obwohl Herr S. sofort nach Bekanntwerden des Schadens Strafanzeige gestellt hat.

In der Filiale der Bank sagt man dem Kunden, dass er das Geld abschreiben könne. Für den Verlust des Geldes sei er selbst verantwortlich. Der Vorwurf: grobe Fahrlässigkeit.

Herr S. ist sich keiner Schuld bewusst, er will sein Geld zurück. Das Einzige, was ihm beim Nachdenken einfällt: Eine vor drei Wochen erhaltene E-Mail der Bank mit der Aufforderung, seine neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Diese sollte er nach Anklicken des Buttons „Zur Homepage“ bestätigen. Das hat er auch getan.

Banken haften für die Guthaben ihrer Kunden. Grundsätzlich haftet die Bank für nicht von dem Kunden autorisierte Buchungen. Nur wenn der Kunde selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt hat, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden selbst.

Beispiele für eine solche grobe Fahrlässigkeit sind zum Beispiel Weitergabe des Aktivierungscodes, Weitergabe der PIN oder einer TAN, Öffnen von Phishing E-Mails, entgegen veröffentlichter Warnhinweise. Der mögliche Inhalt einer solchen betrügerischen Mail ist oben abgebildet.

Herr S. sieht bei sich keine grobe Fahrlässigkeit, er hat sich einen Anwalt genommen. Zwar gibt er zu, drei Tage sein Konto nicht kontrolliert zu haben. Aber eine solche Pflicht besteht im Online-Banking auch nicht.

Fälle, wie die des Herrn S., sind gegenwärtig keine Seltenheit. Polizei und Staatsanwaltschaften ermitteln in einer Vielzahl von Fällen wegen Betruges mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel.

Im Falle des Herrn S. stellte sich später heraus, dass der/die Täter sich dessen Zugangsdaten zum Online-Banking über eine gefälschte E-Mail verschafft und danach Transaktionen von dem Konto des Kunden auf das Konto eines sogenannten Finanzagenten vorgenommen haben. Von dort wurden das Geld per SEPA-Lastschrift direkt ins Ausland transferiert.

Was soll ich tun, wenn Geld von meinem Konto verschwunden ist?

Sollten auch Sie Opfer eines Betruges beim Online-Banking geworden sein, sperren Sie sofort die betroffenen Konten bzw. Karten bei Ihrer Bank oder unter dem bundesweiten Sperrnotruf 116 116.

Das gilt auch, wenn noch gar keine Beträge von ihren Konten abgebucht wurden, sie aber im Internet Ihre Kundendaten für das Online-Banking eingegeben haben, ohne dass sie im Online-Banking einloggen konnten. Denn dann ist der Täter möglicherweise schon an ihre Daten gelangt und bereitet die Räumung ihres Kontos vor.

Erstatten Sie direkt Strafanzeige bei der Polizei. Dies ist unter https://online-strafanzeige.de/ auch online möglich. Stellen Sie bei der Darstellung des Sachverhalts keine Spekulationen oder Vermutungen an, sondern beschreiben Sie nur das, was sie auch tatsächlich wissen. Denn die Bank wird alles, was Sie ihr oder der Polizei gegenüber angegeben haben, im Streitfall gegen Sie verwenden. Nehmen Sie in jedem Fall eine Kopie Ihrer Anzeige zu Ihren Unterlagen.

Auch empfehle ich Ihnen, ein Gedächtnisprotokoll über die Vorkommnisse mit Daten und Zeitangaben zu verfassen und sämtliche E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten auszudrucken, damit der Sachverhalt später nachvollzogen und gegebenenfalls belegt werden kann.

Sollte die Bank sich weigern, Ihnen die belasteten Beträge wieder gutzuschreiben, ziehen Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate.

(*) Name und Sachverhalt aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Foto(s): Verfasser zu einem weiteren Fall von Online-Banking Betrug

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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