Betrugsfall bei der DKB Bank? Aktuelle News und Tipps vom Fachanwalt für Bankrecht
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In den vergangenen Monaten sind zahlreiche Kunden der DKB Bank Opfer von Online-Betrug und Kreditkartenmissbrauch geworden. Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, vertritt Betroffene und unterstützt sie bei der Rückforderung ihrer Verluste und der Durchsetzung ihrer Rechte.
Besonders hervorzuheben ist, dass Herr Eser eine individuelle und eigenständige Bearbeitung jedes Falls gewährleistet, um für die Geschädigten eine bestmögliche Lösung zu erreichen.
Verbraucherfreundliche Gesetzeslage: Hohe Erfolgsaussichten für Bankkunden
Dank einer verbraucherfreundlichen Gesetzeslage stehen die Erfolgsaussichten für Geschädigte im Bereich Online- und Kreditkartenbetrug besonders gut. „Unsere Kanzlei konnte bereits zahlreiche positive Ergebnisse und auch außergerichtliche Einigungen gegen Banken erzielen, bei denen unsere Mandanten rasch und unkompliziert entschädigt wurden“, so Rechtsanwalt Eser. Gerade im Umgang mit der DKB Bank konnten auf diesem Weg bereits vorteilhafte Vergleiche für die Betroffenen erreicht werden.
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, informiert über die verbraucherfreundliche Rechtslage bei Kreditkarten- und Online-Betrugsfällen und stärkt die Rechte von betroffenen Bankkunden, insbesondere bei der DKB Bank. Das deutsche Recht – insbesondere die Vorschriften des § 675u ff. BGB – bietet in solchen Fällen hohen Schutz für Verbraucher.
Verbraucherfreundliche Gesetzeslage und Beweislastumkehr zugunsten der Bankkunden
Nach den Regelungen des § 675u BGB sind Banken verpflichtet, alle nicht autorisierten Zahlungen bei Kreditkarten- und Online-Betrug zu erstatten, sofern der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Die Gesetzgebung geht hier bewusst auf die Seite des Verbrauchers und stärkt dessen Rechte. Entscheidend ist die sogenannte „Beweislastumkehr“: Banken müssen darlegen und beweisen, dass der Kunde durch grobe Fahrlässigkeit den Missbrauch ermöglicht hat, etwa durch die Weitergabe sicherheitsrelevanter Daten.
„Diese Beweislastumkehr stellt sicher, dass Bankkunden nicht unverschuldet für betrügerische Transaktionen haften müssen. Die Bank steht in der Pflicht, umfassende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und im Ernstfall zu belegen, dass der Kunde für den Missbrauch verantwortlich ist,“ erklärt Rechtsanwalt Eser.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in verschiedenen Urteilen die Haftung von Banken präzisiert, besonders bei Kreditkartenmissbrauch und Online-Betrug. Diese Rechtsprechung bietet Verbrauchern zunehmend Schutz und stärkt ihre Position, indem sie die Anforderungen an die Sicherheit und Sorgfaltspflichten der Banken konkretisiert.
Hier eine kurze Übersicht der maßgeblichen Entscheidungen:
1. BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 – XI ZR 91/14
- Thema: Haftung der Bank bei Phishing und Online-Betrug
- Inhalt: Der BGH hat in diesem Urteil festgehalten, dass Banken zur Erstattung verpflichtet sind, wenn eine Zahlung ohne die Zustimmung des Kunden erfolgt. Banken tragen grundsätzlich die Beweislast dafür, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, z.B. durch Preisgabe sensibler Daten wie TANs. Wenn die Bank nicht beweisen kann, dass der Kunde diese Fahrlässigkeit begangen hat, haftet die Bank für den Schaden. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Bankkunden, indem es festlegt, dass Banken bei Online-Betrug und missbräuchlicher Verwendung von Zahlungsdaten haftbar sind, sofern der Kunde keine grobe Fahrlässigkeit an den Tag gelegt hat.
2. BGH, Urteil vom 24. April 2018 – XI ZR 233/17
- Thema: Haftung der Bank bei unautorisierter Kreditkartennutzung
- Inhalt: Hier entschied der BGH, dass Banken verpflichtet sind, Transaktionen rückgängig zu machen, wenn sie ohne Autorisierung des Karteninhabers vorgenommen wurden. Insbesondere hob das Gericht hervor, dass Banken sorgfältige Sicherheitsmaßnahmen zur Erkennung von betrügerischen Transaktionen anwenden müssen. Auch muss der Kunde nicht für Schäden aufkommen, wenn die Bank ihre Kontrollpflichten vernachlässigt hat. Der BGH machte klar, dass Banken bei Kreditkartenmissbrauch haftbar sein können, wenn sie die notwendigen Maßnahmen zur Betrugserkennung nicht ausreichend ergreifen.
3. BGH, Urteil vom 29. November 2011 – XI ZR 370/10
- Thema: Haftung des Kunden und der Bank bei EC-Kartenmissbrauch
- Inhalt: Der BGH entschied, dass Kunden nur dann haften, wenn sie ihre Bankdaten nicht sorgfältig verwahrt haben. Bei Missbrauch von EC- und Kreditkarten sind Banken verpflichtet, eine vollständige Rückerstattung zu leisten, sofern der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Dieses Urteil unterstreicht, dass Banken eine weitgehende Haftung übernehmen müssen, wenn Kunden ihre Karten und PINs sorgfältig aufbewahrt haben.
Fachanwaltliche Betreuung mit jahrzehntelanger Erfahrung
Rechtsanwalt Eser hebt die Vorteile seiner spezialisierten Betreuung hervor: „Unsere Mandanten profitieren von einer fundierten Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht. Gerade in der heutigen Zeit, in der das Vertrauen in Banken sinkt, ist es entscheidend, sich auf eine individuelle und fachkundige Betreuung verlassen zu können.“ In den vergangenen zwei Jahrzehnten erzielte Eser erfolgreiche Vergleiche und Urteile gegen Geschäftsbanken und Sparkassen, darunter auch prominente Banken und andere namhafte Institute.
Vorteile für Kunden ohne Rechtsschutzversicherung
Besonders für Bankkunden ohne Rechtsschutzversicherung ist eine außergerichtliche Einigung oft der bevorzugte Weg, da sie zügig und kostensparend eine Lösung herbeiführen kann. „Wir kennen die Verfahren und Argumente, die zu einer schnellen Klärung führen. Für unsere Mandanten haben wir bereits zahlreiche außergerichtliche Vergleiche mit der DKB Bank und anderen Instituten erfolgreich abgeschlossen,“ so Eser weiter.
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