Betrunken E-Scooter gefahren? Was nun auf Sie zukommen kann.

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Jeder kennt sie, an allen Ecken sieht man sie, manchmal stolpert man regelrecht über sie. Die Rede ist natürlich von den Elektrorollern (auch E-Roller, E-Scooter, E-Tretroller genannt). Um schnell, günstig und unkompliziert von A nach B zu kommen, sind sie ideal. Gerne werden sie auch nach einem feucht fröhlichen Abend zur Fahrt nach Hause benutzt. Doch ist das eine gute Idee? Wie ist die Rechtslage rund um die gehypten Scooter und was droht mir, wenn ich erwischt wurde, wie ich betrunken auf einem E-Scooter unterwegs war?


Grundregeln

- Fahren ist erlaubt auf: Fahrradwegen, -streifen; fehlen solche, darf die Straße genutzt werden

- Fahren ist verboten auf: Bürgersteig, Fußgängerzone, Einbahnstraße

- Fahren ist erlaubt ab: 14 Jahren

- Eine Person pro E-Scooter

- Ein Führerschein ist nicht erforderlich

- Eine Helmpflicht besteht nicht

- Promillegrenze: Ja, siehe unten


Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter

Für das Fahren mit einem E-Scooter gelten die selben Regeln, wie bei einem Auto. Die folgende Tabelle soll als Überblick über die möglichen Konsequenzen dienen.

Verstoßmögliche Konsequenzen
> 0,0 Promille unter 21 Jahren oder als Fahranfänger

2 Jahre Probezeitverlängerung,

mind. 250 € Bußgeld,

1 Punkt in Flensburg,

ggf. Teilnahmepflicht am Aufbauseminar


0,3 Promille bei Gefährdung des
Straßenverkehrs

3 Punkte in Flensburg,

Entzug der Fahrerlaubnis oder

Fahrverbot bis zu 6 Monate

Ggf. Anordnung einer MPU

Geld- oder Freiheitsstrafe


0,5 - 1,09 Promille

500 - 1.500 € Bußgeld

2 Punkte in Flensburg

1 - 3 Monate Fahrverbot


Ab 1,1 Promille

Entzug der Fahrerlaubnis oder

Fahrverbot bis zu 6 Monate

2 - 3 Punkte in Flensburg

Geld- oder Freiheitsstrafe


Durch eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Roller wird häufig also nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern ebenfalls eine Straftat begangen. In Betracht kommt hier insbesondere § 316 StGB. Zudem ist die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot möglich, wodurch Sie nicht mehr Auto fahren dürfen. Die möglichen Konsequenzen sind folglich erheblich.


Was jetzt?

Zunächst einmal Ruhe bewahren und keine Aussage machen. Antworten Sie auch nicht auf den Äußerungsbogen der Polizei, sondern kontaktieren Sie besser direkt einen Anwalt oder eine Anwältin. Je nachdem, in welchem Verfahrensabschnitt Sie sich befinden, hat ein Anwalt oder eine Anwältin mehrere Möglichkeiten. Zunächst einmal ist Akteneinsicht zu beantragen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Sodann kann eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Mit der richtigen Argumentation kann beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis häufig in ein kurzes Fahrverbot umgewandelt werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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