Betrunken E-Scooter fahren – ist das strafbar?

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E-Scooter haben in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen und sind zu einem weit verbreiteten Verkehrsmittel in vielen Städten geworden. Allerdings haben sie auch zu strafrechtlichen Fragen geführt, insbesondere in Bezug auf Alkohol. Daher werfen wir in diesem Artikel einen Blick auf die rechtlichen Bestimmungen zum E-Scooter-Fahren, die grundsätzliche Strafbarkeit des betrunkenen E-Scooter-Fahrens, mit welchen rechtlichen Konsequenzen Sie rechnen müssen und wie mögliche rechtliche Schritte aussehen können.

1. Einleitung: Die rechtlichen Bestimmungen zum E-Scooter-Fahren

Zwar erfreuen sich E-Scooter einer immer größeren Beliebtheit, jedoch wissen viele nicht, wie es eigentlich mit den rechtlichen Bestimmungen zum E-Scooter-Fahren aussieht. Hierbei müssen sich die Nutzer über bestimmte Regeln im Klaren sein. Gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVO) werden E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge eingestuft. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich den gleichen Verkehrsregeln unterliegen wie Kraftfahrzeuge. Daher gelten für die Benutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr die gleichen rechtlichen Regelungen und Vorschriften wie für Kraftfahrzeuge.

2. Betrunken E-Scooter fahren – eine strafbare Handlung?

Im deutschen Strafrecht ist das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss grundsätzlich strafbar. Dies gilt auch für E-Scooter, da sie als „Kraftfahrzeuge“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung gelten und damit den gleichen Gesetzten und Regelungen unterliegen. Mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen Sie zu rechnen haben, ist grundsätzlich von dem gemessenen Promillewert abhängig. Allgemein liegt die Promillegrenze bei 0,5 ‰. Überschreiten Sie diese Grenze, machen Sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Die Folgen können Bußgelder, ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg sein. Falls sie lediglich einen Promillewert von 0,3‰ aufweisen, kommt eine Strafbarkeit in Betracht, wenn sie zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorweisen, sodass man von einer relativen Fahruntüchtigkeit sprechen kann. Dies kann beispielsweise durch das Fahren in Schlangenlinien erfüllt sein. Ab einem Promillewert von 1,1 sind Sie absolut fahruntüchtig und machen sich gemäß § 316 StGB der Trunkenheit im Verkehr strafbar. Sollten Sie alkoholisiert beim Fahren erwischt werden und einen Unfall oder Sachschaden verursachen, machen Sie sich zudem wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB strafbar. Beachten Sie, dass für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer bis 21 Jahren die Null-Promille-Grenze gilt. Das bedeutet, dass sie keinerlei Alkohol im Blut haben dürfen, während sie einen E-Scooter fahren. Bei einer Kontrolle drohen empfindliche Strafen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg, Aufbauseminare, eine Probezeitverlängerung von 2 Jahren oder sogar der Führerscheinentzug.

3. Erwischt – und jetzt?

Wenn Sie betrunken mit einem E-Scooter erwischt werden, stellt sich die Frage, was jetzt zu tun ist. In solchen Fällen ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen. Ihr Anwalt wird Ihren Fall gründlich prüfen, alle relevanten Aspekte des Strafverfahrens berücksichtigen und, sofern möglich, den Vorwurf entkräften oder mildern. Es ist wichtig, dass Sie weder Aussagen zu dem Tatvorwurf machen oder Dokumente herausgeben, noch Beweismittel vernichten oder verändern, bevor Ihr Anwalt diese selbst überprüft hat. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die rechtlich auf Sie zukommen können. Zunächst können Sie eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung erhalten. In diesem Fall sollten Sie sich unmittelbar an einen Rechtsanwalt wenden. Selbst wenn Sie sich für unschuldig halten, machen Sie auf keinen Fall Aussagen, ohne zuvor mit Ihrem Anwalt gesprochen zu haben. Sollte gegen Sie ein schriftlicher Antrag auf Strafverfolgung (Strafbefehl) vorliegen, wenden Sie sich sofort an einen Anwalt. Dieser wird mit Ihnen die nächsten und besten Schritte besprechen. Wenn Sie angeklagt werden, haben Sie das Recht auf ein faires Verfahren. Ihr Anwalt wird Sie durch den Prozess führen und Ihre Verteidigung vorbereiten.

4. Fazit

Zwar besteht der Irrglaube, dass das betrunkene Fahren eines E-Scooters strafrechtlich milder bewertet wird als das Fahren eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss, jedoch ist die Strafbarkeit eindeutig: Es handelt sich um eine strafbare Tat, die ernste Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die angedrohten Strafen, welche abhängig von dem gemessenen Promillewert sind, reichen von Bußgeldern und Punkten in Flensburg bis zur möglichen Freiheitsstrafe. Daher ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig professionelle Unterstützung holen und individuell beraten lassen, um den bestmöglichen Ausgang Ihres Verfahrens zu erreichen.


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