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Bewährungsstrafen für Asylbewerber wegen Brandstiftung

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Das Amtsgericht Bensheim – Jugendschöffengericht – hat zwei 19- und 23-jährige angeklagte Asylbewerber aus Eritra unter anderem wegen Brandstiftung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung stand für das Gericht fest, dass die beiden Angeklagten im Oktober 2015 in ein Maklerbüro im Erdgeschoss ihrer Flüchtlingsunterkunft eingebrochen sind. Dort tranken beide Alkohol, beschmierten Decke und Wände mit Rotwein, zerstörten Teile der Einrichtung und entwendeten mehrere Gegenstände. Um die Tat zu vertuschen, legten sie an verschiedenen Stellen des Büros Feuer. Eine Brandschutztür und das schnelle Eingreifen der Feuerwehr verhinderten, dass sich das Feuer auf den Wohnbereich ausbreitete.

Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. Die 49 Bewohner der Unterkunft konnten das Gebäude unverletzt verlassen. Durch das Feuer entstand ein Sachschaden von rund 100.000 Euro.

Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese forderte Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Nach ihrer Ansicht sei es den Angeklagten bewusst gewesen, dass sich in dem Gebäude weitere Menschen aufhielten. Trotzdem hätten die Angeklagten das hohe Brandrisiko in Kauf genommen.

Das Gericht folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht. Da die beiden Angeklagten zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden hatten, seien sie zudem nur vermindert schuldfähig gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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