Beweissicherung für den Zivilprozess: Wie man es macht

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Die Fragestellung: Dieser "Rechtstipp" soll der Frage nachgehen, wie Sie Vorsorge dafür treffen können, als Partei eines Rechtsstreits Ihre Chancen auf Erfolg erheblich zu verbessern.

Die Situation: Oftmals lässt es sich nicht vermeiden, die Gerichte zur Durchsetzung eigener Interessen zu bemühen. Dabei geht es immer um Ansprüche der Parteien. Dass kann daran liegen, dass Streit über Rechte und Pflichten entsteht, die sich nicht klären lassen. Und wenn Sie verklagt werden, sind Sie erst einmal Beteiligter eines Rechtsstreits; ob Sie wollen oder nicht. Dann stellt sich immer die Frage nach den Erfolgsaussichten. Diese Frage ist manchmal einfach, manchmal schwer und manchmal auch gar nicht zu beantworten. Ein Rechtsstreit vor Gericht ist eine komplexe Sache. Es stehen sich regelmäßig diametral entgegengesetzte Auffassungen gegenüber. Welche Erfolgsaussichten Ihre Klage hat, stellt sich aber nicht erst im Verfahren heraus. Denn jeder Rechtsstreit hat seine "Geschichte". Diese liegt regelmäßig in der Vergangenheit und auf diese haben Sie durchaus Einfluss. Wir erleben leider immer wieder, dass dieser Einfluss nicht genutzt wird. Meist aus Kostengründen. Die Kosten eines Rechtsstreits liegen aber meist deutlich höher.

Die lästige Beweislast: Wenn Sie Verträge gerne per Handschlag besiegeln, ehrt Sie das, und oft sind solche Verträge wirksam. Aber Sie ahnen schon das Problem: Was wurde vereinbart? Wer hat was verstanden? Was ist wirklich Konsens? Ich als Unbeteiligter weiß das nicht. Und so geht es auch dem Gericht. Sie vertreten dort natürlich Ihre Auffassung. Doch Ihr Vertragspartner hat eine andere Sicht der Dinge. Dann ist der Sachverhalt streitig. Und nun geht es um die Beweislast: Der Grundsatz besagt, jede Partei muss das für sie Günstige beweisen. Plakatives Beispiel: Sie verkaufen Ihr Auto per Handschlag. Es ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Einigkeit besteht sicher über das Fahrzeug und den Kaufpreis. Aber was beinhaltet das nun wirklich: ist Zubehör dabei oder die Winterräder, die Sie beiläufig erwähnten? Sollten Sie den TÜV doch neu machen? Wann kommt das Geld? Es muss gar kein böser Wille sein, wenn über solche Fragen Unstimmigkeiten entstehen. Jeder hat so seine Erwartungen selbst an einen schlichten Autokauf. Aber damit kann weder Ihr Rechtsanwalt noch das Gericht arbeiten. Kommt es zum Streit, sind die Parteien beweispflichtig. 

Das Vorsorgeprinzip: Es lautet: Dokumentation. Was bedeutet das? Nun, Sie sollten in den Fällen, in denen Sie sich oder andere rechtlich verpflichten damit rechnen, sich eines Tages darum streiten zu müssen. Das verlangt keine pessimistische Haltung der Umwelt gegenüber, sondern sollte selbstverständlich sein. Treffen Sie entsprechende Vorsorge, tun Sie sich im Falle eines Prozesses deutlich leichter und erhöhen so Ihre Gewinnchancen erheblich. Das betrifft natürlich auch Ihren Anwalt, der das zu schätzen weiß und honorieren wird. Schließlich ist es einfacher und kostengünstiger, ein Dokument zu beurteilen, als sich etwa aus Chat-Protokollen Rechte und Pflichten zu extrahieren.

Spezielle Branchen: In einigen Branchen ist es üblich, für die Vertragsverhandlungen das Medium zu nutzen, mit dem später gearbeitet werden soll. So ist es etwa bei Internet-Dienstleistungen noch immer typisch, Verhandlungen per E-Mail zu führen. Im Influencer-Marketing ist es Standard, Chats zu nutzen. Das ist höchst problematisch.

Denn es gibt noch die Beweiskraft: welche Wirkung hat wohl eine E-Mail vor Gericht? Sie denken, das wäre eine Urkunde? Falsch: Die Gerichte gehen davon aus, dass E-Mails keine Urkunden sind. Sie unterliegen nur dem Augenschein. Der Unterschied? Bringen Sie als Beweismittel eine Urkunde (Vertrag) in den Prozess ein, so kann Ihr Gegner die Beweiskraft dieser Urkunde nur dadurch beseitigen, dass er wiederum beweist, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt. Das wird ihm schwerfallen. Anders beim Augenschein: Ihre E-Mail unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts (§ 286 ZPO). Hat dieses irgendwelche Zweifel, fliegt die E-Mail als Beweismittel raus. Gleiches hat das OLG Jena (2 U 524/17) kürzlich zu Screenshots erklärt: Auch das sind keine Urkunden. Auch hier gilt die freie Beweiswürdigung. Trägt die Gegenseite nun begründet vor, dass Ihr Screenshot Gegebenheiten nicht richtig wiedergibt, so taugt er nicht als Beweismittel. Zwischenergebnis: Urkunden haben eine deutlich höhere Beweiskraft.

Ergebnis: Dokumentieren Sie juristische Sachverhalte. Im Falle des Screenshots hätte ein elektronischer Zeitstempel genügt. Statt Chat-Protokolle zu füllen, schließen Sie einen rechtssicheren Vertrag. Verträge helfen Ihnen dabei, Prozesse zu gewinnen. Ohne eine belastbare Beweisführung wird das nicht gelingen. 

Spezialisten: Ich schreibe das hier als ein auf Vertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Je komplexer Ihr Anliegen, umso besser. Wir sind in der Lage, Ihr oben beschriebenes Prozesskostenrisiko zu vermindern. Als Bonus können Sie per Vertrag auch noch das Recht gestalten. Beide Aspekte sind extrem wichtig, wenn Sie unternehmerisch erfolgreich arbeiten wollen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!



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