Bewerbung von Wein mit „bekömmlich“: Haben auch Sie eine Abmahnung vom Deutscher Konsumentenbund e. V. erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung vom Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen  der Bewerbung von Wein mit „bekömmlich“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Der Deutscher Konsumentenbund e. V. ist ein Verbraucherschutzverband und darf abmahnen.

Die Health Claims Verordnung (HCVO) erlaubt nur gesundheitsbezogene Aussagen, die ausdrücklich zugelassen sind. Die Bewerbung von alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent mit „bekömmlich“ ist unzulässig und damit wettbewerbswidrig. Gegenstand der Abmahnung war die Bewerbung von Wein mit der Aussage „bekömmlich“.



Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.

Meine Einschätzung: 

Die der Abmahnung beigefügte unübersichtliche Unterlassungserklärung ist weitergehender, als es auf den ersten Blick den Anschein hat: Obwohl sich die Abmahnung „nur“ auf Wein bezieht, umfasst  die Unterlassungserklärung ganz grundsätzlich Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent. Es können somit auch weitere alkoholische Getränke von der Unterlassungserklärung umfasst sein. Da es um die Werbung für diese alkoholischen Getränke mit „bekömmlich“ geht, können auch Kundenrezensionen im eigenen Internetshop oder andere Veröffentlichungen zum Problem werden.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung von Deutscher Konsumentenbund erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Deutscher Konsumentenbund erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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