BGCG Sparbrief – Betrug aufgeflogen!
- 3 Minuten Lesezeit
Erneut wurde ein Betrug mit vermeintlichen Festgeld- und Tagesgeldanlagen über den Anbieter BGCG Sparbrief enttarnt.
Offeriert wurden über die Webseite bgcg-sparbrief.net angebliche Festgelder und z.B. Tagesgelder mit Zinsen von 3,75%.
Auch wurde eine Anlageberatung angeboten. wenn etwa auf der Homepage ausgeführt worden ist, dass man bei BGCG Sparbrief auf Investmentberatung spezialisiert sei und engagiert sei, einem zu helfen, seine finanziellen Ziele zu erreichen und das erfahrene Team maßgeschneiderte Strategien und Einblicke bieten würde, um sich im komplexen Anlagemarkt zurechtzufinden und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Doch der seriöse Anschein trügt.
Denn zu BGCG Sparbrief dringende Warnung der BaFin
Vor Investitionen bei BGCG hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine deutliche Warnung veröffentlicht, da ohne ihre Erlaubnis unter der Firmierung BGC Group oder BGCG Sparbrief Festgeldanlagen und Tagesgeldanlagen und eine Anlageberatung ohne ihre Genehmigung angeboten werden.
Festgelder oder Tagesgelder sind ein Bank- bzw. Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), wenn eine unbedingte Rückzahlung der eingezahlten Gelder versprochen wird. Dies kommt in Betracht, wenn die Anlagesumme auf ein Konto bei einer Bank überwiesen wird, das nicht auf den Anleger lautet, sondern auf den Anbieter der Anlage oder eine mit ihm verbundene Gesellschaft oder Person.
Auch eine Anlageberatung ist eine nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung im Sinne des § 2 Abs.2 Nr. 4 WpIG.
BGCG Sparbrief besitzt aber keinerlei Erlaubnis der BaFin.
Indizien für Betrug bei BGCG Sparbrief
Ein Anzeichen für eine mögliche betrügerische Schädigung von Anlegern ist, dass die Homepage der BGCG Sparbrief nach dem Erscheinen der Warnung der BaFin offline ist.
Auch handelt es sich bei dem Auftritt von BGCG Sparbrief um einen Namens- bzw. Identitätsmissbrauch seitens der Betreiber der bgcg-sparbreief.net zu Lasten einer Aurel BGC – Frankfurt Branch., so die BaFin.
Die Festgelder oder Tagesgelder über BGCG Sparbrief sollten bei bekannten und seriösen Banken abgeschlossen werden.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, unterstützt zahlreiche Anleger, die für ein Tagesgeld oder für eine Festgeldanlage die Anlagesumme auf ein Konto eines Kreditinstitutes in der falschen Annahme überwiesen haben, dass für sie bei dieser Bank auf ihren Namen ein Tagesgeld oder Festgeld geführt wird, was tatsächlich nicht der Fall war.
Auch die fehlende Lizenz und Warnung der BaFin spricht für eine betrügerische Schädigung.
Möglichkeiten für Anleger von BGCG Sparbrief
Falls Sie Gelder bei BGCG Sparbrief angelegt haben, sollten Sie rasch anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Sprechen Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für Ihre Fragen an, um über eine fundierte Beratung zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, bei denen die Anwälte unterstützen, in Betracht kommen.
Wenn Sie Opfer eines Betruges geworden sind, können für Sie Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB begründet werden.
Bei einem unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften oder Wertpapierdienstleistungen können sich Schadensersatzansprüchen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m § 15 WpIG ergeben.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern und vertritt zahlreiche Geschädigte, die durch Betrug bezüglich der vermeintlichen Anlage eines Tagesgeldes oder Festgeldes geschädigt worden sind.
Stand: 24.02.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
Artikel teilen: