bitcap.ag – Betrug?

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Über die Internetseite bitcap.ag wurden Anlegern Festgeldanlagen angeboten. Hinsichtlich des Anbieters von bitcap.ag warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Auf der Homepage würde auf eine Erlaubnis der BaFin verwiesen, die aber einem anderem Unternehmen erteilt worden sei. Es würde sich dabei um einen Identitätsdiebstahl handeln, so die BaFin.

Betrug bei Festgeld bitcap.ag

Auch die Webseite bitcap.ag ist zwischenzeitlich abgeschaltet. Dieser Umstand und auch der Hinweis der BaFin, dass es sich um einen Identitätsdiebstahl handelt, sind unseres Erachtens eindeutige Indizien, dass hier ein Verdacht auf Betrug mit Festgeldern besteht.

Wir hatten auch bereits in „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ geschildert, dass Anleger in der letzten Zeit durch unseriöse Angeboten von Festgeldern und Tagesgeldern betrügerische geschädigt worden sind.

Keine Erlaubnis der BaFin für bitcap.ag

Soweit von bitcap.ag Festgelder in Deutschland angeboten wurden, handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz (KWG).

Ein Angebot von derartigen Anlagen ist in Deutschland nur zulässig, wenn der Anbieter eine Erlaubnis der BaFin hat. Über eine derartige Genehmigung der Behörde verfügt der Betreiber von bitcap.ag aber laut BaFin nicht.

Möglichkeiten der Anleger der bitcap.ag

Sofern einem Anleger eine Festgeldanlage angeboten wurde, ohne dass dafür eine Erlaubnis der BaFin gegeben war, besteht die Möglichkeit, dass sich für einen Anleger nach der Rechtsprechung ein Schadensersatzanspruch gegen die Betreiberin von bitcap.ag als auch gegen verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lässt.

Auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind denkbar.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger, die kein Kapital von bitcap.ag zurückerhalten.

Stand: 31.03.2023


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