BGH bestätigt Anspruch nach § 852 BGB bei Neuwagen mit EA189

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BGH schafft Klarheit für Verbraucher

Der Bundesgerichtshof hat in zwei heute verkündeten Entscheidungen klargestellt, dass auch Käufer von Neuwagen mit einem EA 189, die bis heute keine Ansprüche geltend gemacht haben, immer noch Ansprüche nach § 852 BGB geltend machen können, wenn diese Fahrzeuge vor weniger als 10 Jahren erworben wurden, BGH Urteile vom 21. Februar 2022 – VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug von VW selbst oder von einem Händler erworben wurde.


Wir hatten über den Restschadenersatzanspruch bereits mehrfach berichtet

hier

und 

hier

Zwar hatte der BGH erst vor Kurzem leider entschieden, dass diese Ansprüche Erwerbern von Gebrauchtfahrzeugen nicht zustehen, die heutigen Urteile geben zumindest zahlreichen Geschädigten nun doch noch Ansprüche.


Ansprüche jetzt geltend machen

Geschädigte, die bislang versäumt haben, Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten dies nun dringend nachholen, denn der Anspruch nach § 852 BGB verjährt taggenau 10 Jahre nach Zahlung.

Nach der Rspr des BGH ist dies auch möglich, wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich veräußert worden ist. Der Verkaufspreis muss natürlich angerechnet werden.

Sollten Sie daher ebenfalls ein Dieselfahrzeug aus dem VW-Konzern mit einem EA 189 neu erworben haben, sollten Sie Ihre Ansprüche dringend prüfen. 

RA Koch, Mitglied der IG Dieselskandal, bietet mit der Erfahrung zahlreicher gerichtlicher Verfahren im Dieselskandal Geschädigten dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an!

Sebastian Koch

Rechtsanwalt



Foto(s): @SALEO


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