Volkswagen EA 189; auch OLG Koblenz bestätigt Schadensersatzanspruch nach § 852 BGB trotz Verjährung
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Zahlreiche Geschädigte des EA 189 haben bis heute keine Ansprüche geltend gemacht
Weniger als 30% aller Betroffenen eines manipulierten Motors des Typs EA 189 in Deutschland haben bislang Schadensersatzansprüche etwa in der Musterfeststellungsklage oder individuell geltend gemacht. In Deutschland waren nach Angaben von Volkswagen ca. 2,8 Millionen Fahrzeuge des Konzerns betroffen.
Ansprüche verjährt?
Sind die Ansprüche der anderen Geschädigten sämtlich verjährt?
Nein, sagt nach dem OLG Stuttgart (wir berichteten) nun auch das OLG Koblenz (wie das OLG Stuttgart zum Erwerb eines Neuwagens) mit Urteil vom 31.03.2021 – 7 U 1602/20. Dies jedenfalls dann nicht, wenn seit dem Erwerb weniger als 10 Jahre vergangen sind.
Das LG Hildesheim geht sogar weiter und nimmt dies auch bei Gebrauchtwagenerwerben an.
Das OLG Koblenz, aaO wird im Urteil sehr deutlich.
Die von Volkswagen in den laufenden Verfahren unter Verweis auf ein in Auftrag gegebenes Gutachten vertretene Auffassung, dass § 852 BGB (sog. Restsschadensersatzanspruch) nicht anwendbar sei, da die Geschädigten die Möglichkeit gehabt hätten, sich an der Musterfestllungsklage zu beteiligen (teleologische Reduktion der Norm) sei schlich "abwegig", so das Gericht.
Ansprüche daher prüfen
Sollten Sie daher ebenfalls ein Dieselfahrzeug aus dem VW-Konzern mit einem EA 189 oder auch ein solches mit den größeren 3,0 Liter oder 4,2 Liter Motoren besitzen, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen.
Dies gilt insbesondere, wenn Sie einen Rückruf (23X6) erhalten haben.
RA Koch, Mitglied der IG Dieselskandal, bietet mit der Erfahrung zahlreicher gerichtlicher Verfahren im Dieselskandal Geschädigten dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an!
Sebastian Koch
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