VW EA 189, aktuelle Urteile zu § 852 BGB bringen Aufschwung für Geschädigte
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EA 189 und Verjährung; § 852 BGB anwendbar
Die Grundsatzfragen sind geklärt. Die Haftung von Volkswagen für Fahrzeuge mit den manipulierten Motoren des Typs EA 189 ist ebenso abschließend höchstrichterlich entschieden wie der Umfang der Haftung, BGH, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19.
Nachdem der BGH zudem mit Urteil vom 17.12.2020, VI ZR 739/20 eine Verjährung der Ansprüche zum 31.12.2018 (jedenfalls im dortigen Sonderfall ) angenommen hat, fokussieren sich die aktuelle Rechtsstreitigkeiten, die noch anhängig sind und nach dem 31.12.2018 erst anhängig gemacht wurden, auf die Frage der Anwendbarkeit des § 852 BGB.
Danach kann der Restsschadensanspruch auch nach Eintritt der Regelverjährung noch geltend gemacht werden, wenn der Erwerb nicht länger als 10 Jahre her ist.
LG Hildesheim, OLG Stuttgart und OLG Oldenburg entscheiden für Verbraucher
Nun hat aktuell das LG Hildesheim zunächst geurteilt, dass auch beim Erwerb von Gebrauchtwagen § 852 BGB anwendbar ist und - insoweit übereinstimmend mit dem OLG Stuttgart und dem OLG Oldenburg - geurteilt, dass es dem bösgläubig Handelnden verwehrt ist, Aufwendungen insoweit in Ansatz zu bringen.
Damit besteht der Aspruch in Höhe des ursprünglichen Verkaufspreises abzgl der Gewinnmarge des Händlers begrenzt auf den Anspruch nach den Vorgaben BGH VI ZR 252/19.
Im Ergebnis bleiben Ansprüche der Verbraucher damit bestehen, soweit der Erwerb nicht länger als 10 Jahre ist.
LG Hildesheim, Urteil vom 05.03.2021 – 5 O 183/20
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021, 10 U 339/20
OLG Oldenburg, Urteil vom 02.03.2021, 12 U 161/20
Ansprüche daher prüfen
Sollten Sie daher ebenfalls ein Dieselfahrzeug aus dem VW-Konzern mit einem EA 189 oder auch ein solches mit den größeren 3,0 Liter oder 4,2 Liter Motoren besitzen, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen.
Dies gilt insbesondere, wenn Sie einen Rückruf (23X6) erhalten haben.
RA Koch, Mitglied der IG Dieselskandal, bietet mit der Erfahrung zahlreicher gerichtlicher Verfahren im Dieselskandal Geschädigten dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an!
Sebastian Koch
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