BGH kippt fehlerhafte Vorfälligkeitsentschädigung - Banken müssen Rückzahlungen leisten,Urteil v. 03.12.2024 XI ZR 75/23
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Stuttgart, den 7. April 2025
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az. XI ZR 75/23) erneut verbraucherfreundlich entschieden und den Anspruch einer Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen wegen fehlerhafter Vertragsgestaltung verneint. Das Urteil verpflichtet die Bank zur Rückzahlung von geleisteten Entschädigungsbeträgen in Höhe von über 10.000 Euro.
Hintergrund ist die unzureichende und irreführende Angabe zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in den Vertragsunterlagen. Die Bank hatte sich auf die sogenannte Aktiv-Passiv-Methode gestützt, dabei aber unklar formuliert, welcher Zeitraum – die gesamte Vertragslaufzeit oder nur die gesetzlich geschützte Zinsbindung – für die Berechnung des Zinsschadens maßgeblich sei.
Nach Auffassung des XI. Zivilsenats genügt die Formulierung „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ nicht den gesetzlichen Anforderungen aus Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB in Verbindung mit § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Sie sei geeignet, Verbraucher über die tatsächliche Belastung zu täuschen und von der Ausübung ihres gesetzlichen Rückzahlungsrechts abzuhalten. Die Angabe sei daher unzureichend, was zum vollständigen Entfallen des Entschädigungsanspruchs führe.
Darüber hinaus beanstandete der BGH, dass die vertraglichen Sondertilgungsrechte in der Berechnung nicht berücksichtigt wurden. Auch dies hätte – so der Senat – zwingend dargestellt werden müssen, da es zu einer signifikanten Reduzierung des Zinsschadens führen kann.
Fazit für Verbraucher:
Viele Immobiliar-Darlehensverträge, die seit 2016 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte oder unklare Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Verbraucher, die vorzeitig zurückgezahlt und eine Entschädigung geleistet haben, sollten ihre Verträge prüfen lassen. Es bestehen gute Chancen, diese Zahlungen zurückzufordern.
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart, bewertet das Urteil als "einen weiteren Meilenstein im Verbraucherschutz" und weist darauf hin, dass nun zahlreiche Verträge neu aufgerollt werden könnten. „Wir prüfen derzeit bundesweit Mandate betroffener Kreditnehmer auf Rückforderungsansprüche. Der Gesetzgeber verlangt zu Recht transparente und faire Vertragsbedingungen.“
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