BGH: Schadensersatz für Verbraucher Internetausfall (+)/bei Faxausfall, Festnetzausfall (-)

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Der III. Zivilsenat des BGH  hat dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens - ein Verbraucher  - in einem Grundsatzurteil Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zuerkannt.

Nach der Auffassung des BGH ist die Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit - auch im privaten Bereich - für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist.

Der BGH stellte also fest, dass das Internet mittlerweile eine unverzichtbare Lebensgrundlage ist - also ein existenzielles Gut.

Dies sieht der BGH beim Telefax anders: Ein Fax ist im Privatbereich ersetzbar - etwa durch den Postweg.

Auch bei dem Ausfall des Festnetzausfall fiel die Entscheidung des BGH negativ aus: Hier besteht die Möglichkeit der Handynutzung.

Ulrich Hekler

- Rechtsanwalt -



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