⚖️ BGH-Urteil: 💰 Ersatz der Verwahrungskosten bei Privatabschleppen 🚗🛠️

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Erfahren Sie, wie der Bundesgerichtshof die Erstattung von Verwahrungskosten nach privatem Abschleppen regelt und welche Rechte Sie als Fahrzeughalter haben.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 17. November 2023 (V ZR 192/22) wichtige Grundsätze zur Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten Fahrzeugs festgelegt. Im Mittelpunkt des Urteils stand der Fall eines Fahrzeugs, das unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellt und anschließend abgeschleppt wurde.

Kernpunkte der Entscheidung:

Erstattungsfähigkeit der Verwahrungskosten: Zu den erstattungsfähigen Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs von einem Privatgrundstück zählen auch die Kosten für die anschließende Verwahrung des Fahrzeugs.

Beschränkung auf die ersten fünf Tage: Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass der Abschleppunternehmer nur die Verwahrungskosten für die ersten fünf Tage nach dem Abschleppen beanspruchen kann. In diesem Fall beliefen sich die Kosten auf 75 Euro.

Pflicht zur sofortigen Information des Halters: Der Grundstücksbesitzer oder das beauftragte Abschleppunternehmen muss den Halter des Fahrzeugs unverzüglich über den Abschleppvorgang informieren. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Kürzung des Erstattungsanspruchs führen.

Kein Anspruch nach Herausgabeverlangen: Der Anspruch auf Erstattung der Verwahrungskosten endet, sobald der Halter die Herausgabe seines Fahrzeugs verlangt. Weiter anfallende Kosten sind nicht mehr erstattungsfähig, da sie dann nicht mehr der Abwicklung des Abschleppvorgangs dienen.

Möglichkeit des Annahmeverzugs: Theoretisch besteht ein Anspruch auf Erstattung weiterer Verwahrungskosten, wenn der Halter die ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und die bisherige Verwahrung nicht zahlt und in Annahmeverzug gerät. In diesem Fall war dies jedoch nicht relevant, da die Beklagte auf das Herausgabeverlangen des Klägers nicht adäquat reagierte.

Dieses Urteil verdeutlicht die Rechte und Pflichten sowohl von Grundstücksbesitzern als auch von Fahrzeughaltern im Kontext des privaten Abschleppens. Es betont, dass die Verwahrungskosten nur für einen begrenzten Zeitraum und unter bestimmten Bedingungen erstattungsfähig sind. Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen zur Verfügung, um in ähnlichen Fällen zu beraten und Ihre Rechte durchzusetzen. Wenn Sie von einer Situation des privaten Abschleppens betroffen sind und Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie mich für eine professionelle Beratung.


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