BGH-Urteil im Dieselskandal: VW muss Klägern auch Finanzierungskosten erstatten

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April entschieden, dass die Volkswagen AG Dieselklägern neben dem Kaufpreis auch die Kosten für die Finanzierung des manipulierten Fahrzeugs erstatten muss. Wer beim Autokauf mit einer illegalen Abschalteinrichtung betrogen wurde, kann sich nach diesem BHG-Urteil die Finanzierungskosten in voller Höhe zurückholen. Dieses verbraucherfreundliche Urteil aus Karlsruhe macht geschädigten Dieselklägern den Weg zu umfassenden Schadensersatzansprüchen frei und Dieselklagen lohnen sich künftig noch mehr.

In dem Fall vor dem BGH ging es um einen VW Golf mit einem Dieselmotor des Typs EA189 und der Schadstoffnorm Euro 5. Die Klägerin aus Nordrhein-Westfalen hatte den gebrauchten VW Golf im Februar 2013 gekauft und zum Teil mit einem Darlehen der Volkswagen Bank finanziert. Für Kreditzinsen und eine Kreditausfallversicherung hatte sie im Laufe der Jahre 3.275,55 Euro bezahlt. Weil das Fahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt und die Stickoxid-Grenzwerte im Straßenbetrieb nicht einhält, klagte sie gegen VW auf Schadensersatz.

BGH bestätigt Urteil des OLG Köln 

Das Landgericht (LG) und das Oberlandesgericht (OLG) Köln gaben der Klägerin recht und verurteilten VW dazu, den Kaufpreis abzüglich einer Gebühr für die Nutzung des Fahrzeugs und die Finanzierungskosten zu erstatten. Streitgegenstand vor dem BGH war noch die Erstattung der Finanzierungskosten. Nach Auffassung des OLG hat die Klägerin nach § 826 BGB gegen die Beklagte neben dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs auch einen Anspruch auf Erstattung der Finanzierungskosten in voller Höhe.

Der BGH hat das von VW angefochtene Urteil des OLG Köln jetzt bestätigt (Az. VI ZR 274/20). Die Begründung: Hätte die Klägerin das streitgegenständliche Auto nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis auch nicht mit einem Darlehen finanziert. Durch die Finanzierung sei der Käuferin kein Vorteil entstanden.

VW muss auch die Finanzierungskosten in voller Höhe erstatten

Im Pressetext des BGH heißt es dazu: „Die Vorinstanzen haben auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung zutreffend angenommen, dass die Beklagte die Klägerin durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Die Klägerin ist daher gemäß §§ 826, 249 Abs. 1 BGB so zu stellen, als wäre es nicht zu dem Fahrzeugerwerb gekommen.“ Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Daher habe die Beklagte neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten, so der BGH.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 249 Abs. 1 heißt es dazu: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“ Laut VW betrifft das Urteil eine vierstellige Zahl von Verfahren.

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Nach diesem verbraucherfreundlichen Urteil aus Karlsruhe können im Abgasskandal geschädigte Dieselfahrer sich künftig neben dem Kaufpreis für ihre manipulierten Fahrzeuge auch die Finanzierungskosten von den Herstellern erstatten lassen und Dieselklagen gegen die Autohersteller sind noch lohnender als zuvor.

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Foto(s): Pixabay


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