BGH Urteil in Sachen Fiat Wohnmobil Dieselskandal, Unproblematisch Schadenersatz?

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Auf Grundlage seiner neuen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nun ein wichtiges Urteil gegen Fiat bzw. FCA Italy als Hersteller des Basisfahrzeugs eines Diesel-Wohnmobils,  Urteil vom 27. November 2023 - VIa ZR 1425/22, gefällt.

Der BGH hat entschieden, dass grundsätzlich der Hersteller des Basisfahrzeuges zu Schadensersatz verpflichtet ist, wenn, wie hier, eine sog. unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist.

Der Bundesgerichtshof hat  also klargestellt,  dass Käufer von Fiat Ducato Basisfahrzeugen Schadensersatz erhalten können. Die konkrete Höhe muss nun die Vorinstanz klären.

Das Urteil hat Auswirkungen auf viele Wohnmobilkäufer: Denn in den allermeisten Fällen haben die Wohnmobilhersteller den Fiat Ducato als Basisfahrzeug eingebaut.

Nach der Auffassung von Rechtsanwalt Eser bedeutet dies nun, dass unproblematisch Schadensersatz in Höhe von bis zu 15 %, ohne Rückgabe des Wohnmobils, von Fiat bzw. FCA Italy verlangt werden kann.

Eine riesige Klagewelle dürfte anrollen.

Den der auch in das streitgegenständliche Wohnmobil eingebaute Multijet- Motor soll nämlich über verschiedene unzulässige  Abschalteinrichtungen wie ein Thermofenster und eine Timerfunktion verfügen. 

Die Timerfunktion führt dazu, dass nach 21 Minuten die Abgasreinigung ausgeschaltet wird. Der Thermofenster hingegen steuert in unzulässiger Weise die Abgasregulierung abhängig von der Außentemperatur.

Der BGH hatte bereits im Juni 2023 eindeutig klargestellt, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

Bei dem Wohnmobil handelt es sich um ein A68 von Sunlight, bei dem Basisfahrzeug handelt es sich um einen Fiat Ducato 2.3l Multijet II (96 kW) der Abgasnorm Euro 6.

siehe Pressemitteilung BGH:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023196.html?nn=10690868

Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es also nicht mehr erforderlich, dass der Kläger sein, vielfach hochgeschätztes, Wohnmobil zurückgeben muss. 

Schadensersatz erhält der Kläger dennoch und zwar in einem Bereich von 5-15 % des ursprünglichen Kaufpreises.

Bedenkt man die hohen Kaufpreise für Wohnmobile können Summen von mehr als 15.000 € leicht zustande kommen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt

Ins Rollen gekommen sind die Klageverfahren gegen "Fiat/FCA/Stellantis" durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt.

Diese Modelle sollen betroffen sein!

Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind Modelle der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6. Neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6d temp erfüllen, sind nicht Bestandteil der geführten Ermittlungen.

Um diese Motorisierung geht es:

    1,3 Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet

    1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter

    2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter

    2,2 Liter Multijet II

    2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet

    3,0 Liter


Nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, der mit seiner Kanzlei ESER LAW, seit 2016 bereits hunderte Autokäufer im Diesel-Abgasskandal, vor allem gegenüber "FIAT" also FCA Italy (Fiat Chrysler Autombiles) Mercedes, VW, AUDI, bundesweit anwaltlich vertreten hat, wird nun  eine weitere Klagewelle auf Fiat bzw. FCA Italy zurollen.


Verjährungsfrist dringend beachten!
Insoweit sollte aber noch dieses Jahr ein spezialisierter Anwalt beauftragt werden, da möglicherweise Ansprüche schon zum Jahresende 2023 zu verjähren drohen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht Eser.

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten?

Schnell handeln und sich bis zu 15 % Schadenersatz sichern!

Eine rechtliche Prüfung ist auch vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung zum Jahresende sinnvoll. Denn insoweit gilt die sogenannte Stichtagsregelung. Bestehende Ansprüche können daher zum Jahresende, also zum 31. Dezember, verjähren.


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Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, führen wir für Sie auch kostenfrei die Deckungsanfrage durch.

Am besten antworten Sie hier über anwalt.de oder schreiben uns unter info@eser-law.de kurz eine Email.

Foto(s): Kemal Eser


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