BGH-Urteil Negativzinsen: So können Bankkunden ihr Geld zurückfordern

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BGH-Urteil: Banken müssen Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten erstatten

Lesen Sie warum das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 04.02.2025 für Aufsehen sorgt. 

Die höchsten Zivilrichter erklären Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten für unwirksam. Damit haben Bankkunden, die in den vergangenen Jahren Zinsen auf Ihre Guthaben, also sog. Verwahrentgelte, zahlen mussten, nun einen klaren Anspruch auf Rückerstattung. Doch eines ist bereits jetzt absehbar – die Banken werden das Geld voraussichtlich nicht freiwillig auszahlen: Verbraucher müssen selbst aktiv werden.

Negativzinsen unzulässig - BGH stärkt Verbraucherrechte

Der BGH entschied in vier Urteilen (Az. XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23, XI ZR 183/23) unter anderem, dass so genannte „Verwahrentgelte“, wie die Negativzinsen von den Banken genannt wurden, gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstoßen und gegenüber Verbrauchern unwirksam sind. Insbesondere bei Sparkonten sei es nicht zulässig, dass die Bank durch ein laufzeitabhängiges Verwahrentgelt das Kapital des Kunden über die Zeit verringere.

Die Karlsruher Richter stellten klar: Spareinlagen dienen dem langfristigen Vermögensaufbau und sollen durch Zinsen zumindest einen gewissen Inflationsschutz bieten. Ein Verwahrentgelt hingegen führt dazu, dass das Guthaben der Kunden schrumpft – ein klarer Widerspruch zum Vertragszweck.

Die Entscheidung des BGH bestätigt, dass Banken ihren Kunden unrechtmäßig Geld abgezogen haben“, erklärt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Geschäftsführerin der LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat. „Verbraucher sollten nun schnell handeln und ihre Ansprüche geltend machen.“

Rückerstattungen von mehreren Hundert bis Tausend Euro möglich

Wie hoch die Rückforderungen ausfallen, hängt vom individuellen Fall ab. Je nach Sparguthaben und Höhe der erhobenen Negativzinsen können die Beträge von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro reichen. Doch eines ist bereits vorhersehbar: Die Banken werden nicht von sich aus auf die Kunden zugehen und das Geld erstatten.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Banken in solchen Fällen nicht freiwillig zahlen“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause von der LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. „Während einige Institute bei ähnlichen Fällen in der Vergangenheit bereits auf den ersten Anwaltsbrief reagiert haben und die zu Unrecht erhobenen Entgelte zurückzahlen, versuchen andere, sich mit allen möglichen Argumenten gegen die Forderungen der Kunden zu wehren.

So können Bankkunden ihr Geld zurückfordern

Betroffene Kunden sollten nun zügig handeln und ihre Forderungen bei der Bank anmelden. 

Dazu sollten sie:

  1. Prüfen, ob sie Negativzinsen gezahlt haben – Dies geht über Kontoauszüge oder Bankmitteilungen.
  2. Rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen: die LEO Rechtsanwaltsgesellschaft bietet Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung an. „Betroffene können sich einfach auf unserer Website registrieren und erhalten alle notwendigen Informationen zu ihrem individuellen Fall“, erklärt Rechtsanwältin Appelt.

Fazit:

Jetzt handeln und Geld zurückholen. Das BGH-Urteil setzt ein klares Zeichen: Banken dürfen Verbrauchern keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeldkonten berechnen. Wer in den vergangenen Jahren solche Gebühren gezahlt hat, hat nun Anspruch auf Rückerstattung – muss jedoch selbst aktiv werden. Da sich Banken in der Vergangenheit oft gegen Rückforderungen gewehrt haben, lohnt es sich, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Betroffene Verbraucher sollten jetzt das BGH Urteil nutzen und sich ihr Geld zurückholen.

Besuchen Sie unsere Webseite LEO-Recht.de oder kontaktieren Sie uns direkt, um Ihre Ansprüche zu prüfen.

Foto(s): @ LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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