BGH-Urteil stärkt Ihre Rechte: Schnellstmöglicher Ersatzflug ✈️ bei Annullierungen 🚫

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Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Fluggästen bei Flugannullierungen gestärkt. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der schnellstmöglichen Beförderung von Passagieren im Falle einer Annullierung und setzt klare Maßstäbe für die Verantwortung der Fluggesellschaften.

Der Fall: Ein Flug von Reykjavik nach München wurde Anfang 2020 aufgrund einer Blizzardwarnung annulliert. Die betroffenen Fluggäste erreichten ihr Ziel erst zwei Tage später, obwohl bereits am Tag nach dem Blizzard ein Ersatzflug verfügbar war. Die Fluggäste klagten auf Ausgleichszahlung, da sie nicht schnellstmöglich befördert worden waren. Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung gemäß der Fluggastrechte-Verordnung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist oder ausfällt und die Fluggesellschaft für die Verspätung oder den Ausfall verantwortlich ist. Die Fluggesellschaft argumentierte, dass die Annullierung aufgrund eines außergewöhnlichen Umstands erfolgte und sie daher von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung befreit sei.

Die Entscheidung des BGH: Der BGH hat entschieden, dass Fluggesellschaften verpflichtet sind, den Fluggästen den frühestmöglichen Ersatzflug anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn eine Verspätung von mindestens drei Stunden ohnehin nicht mehr zu vermeiden gewesen wäre. Die Airline im vorliegenden Fall hatte die Passagiere auf einen Flug zwei Tage nach dem Blizzard umgebucht, obwohl bereits am Tag danach ein Flug verfügbar war. Dadurch machte sie sich ersatzpflichtig.

Was bedeutet das Urteil für Sie? Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Fluggast erheblich. Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf den frühestmöglichen Ersatzflug. Die Fluggesellschaft kann sich nicht darauf berufen, dass eine Verspätung von drei Stunden ohnehin unvermeidbar gewesen wäre, um sich von der Entschädigungspflicht zu befreien.

Wie kann ich Ihnen helfen? Als Ihr Rechtsanwalt im Bereich des Reiserechts unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen und die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen und vertrete Sie gegenüber der Fluggesellschaft, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte respektiert und durchgesetzt werden.

Schreiben Sie mir eine E-Mail an kanzlei@richter-recht.com oder rufen Sie mich an +49 30 29 77 16 90 und wir können besprechen, wie ich Ihnen helfen kann.


Foto(s): Dirk M. Richter

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