BGH Urteil VI ZR 252/19 und EA 288

  • 2 Minuten Lesezeit

Was bedeutet das BGH Urteil zum Aktenzeichen VI ZR 252/19 vom 25. Mai 2020 für den Abgasskandal ganz allgemein? Man muss wissen, dass sich der verhandelte Fall um einen VW Sharan der Schadstoffklasse 5 mit EA 189-Motor dreht. Warum das Urteil der Vorinstanzen nun vom obersten deutschen Gericht verhandelt wurde lag vor allem daran, dass beide Parteien die Revision durch den BGH verlangt hatten: Der Kläger, weil er vollen Schadensersatz ohne Ersatz der Nutzung verlangte – VW, weil es auf der Fehlerbeseitigung durch das Update bestand. 

Auffällig dabei: Beide Aspekte sind für die große Bedeutung des Urteils  das Verfahrens nicht gerade des „Pudels Kern“. Unterm Strich wird aber in der Rechtsgeschichte übrig bleiben: Der Richterspruch ist ein KO-Urteil für Volkswagen in allen EA 189-Fällen, die noch nicht ausgeurteilt sind, bzw. aufgrund immer noch nicht konkret eingetretener Verjährung weiterhin noch möglich sind. Wer also einen VW-Vierzylinder dieses Motortyps besitzt, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen lassen.

Solche Fälle sind vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung schwerlich zu verlieren, wenn die Autos nach Mai 2010 gekauft wurden, die Autos weniger als 250.000 Kilometer gelaufen sind, die Besitzverhältnisse eindeutig sind und es zum Fahrzeug noch kein keine ausgeurteilte Entscheidung gibt.

Ob die über 200.000 VW T5 mit neuem Schwung ins Verfahren gehen? Leider nein. Dazu Rechtsanwalt Gisevius: „Der T5 nimmt immer noch eine Sonderstellung ein, da eine Betroffenheit im Dieselskandal im Gegensatz zu allen anderen EA 189-Fällen in Einzelverfahren nachgewiesen werden muss!“

Allerdings profitiert der VW Bus wie alle anderen Diesel von der allgemeinen Streukraft des Urteils, die sich durch die Verbindung mit dem EuGH-Verfahren zum Aktenzeichen C 693-18 ergibt.

Der Schlussantrag der EuGH-Generalanwältin bezeichnet die Abschaltvorrichtung, mit der nahezu alle Hersteller unbestritten arbeiten, als „unzulässig“ und den Einsatz des thermischen Fensters als „vorsätzlich sittenwidrige Schädigung!“

Gisevius: „Da wird dann ein Schuh draus, wenn der BGH in seiner aktuellen Entscheidung davon spricht, dass unzulässige Abschaltvorrichtungen unbedingt einen Schadensersatz nach § 826 BGB auslösen. Das verbessert insbesondere die Klageaussichten beim EA 288, beim EA 897 inkl. EVO-Stufe sowie bei nahezu allen Mercedes-Diesel mit 4 oder 6 Zylindern in den Schadstoffklassen 5 und 6.

Ebenfalls allgemeingültig: Der BGH hat entschieden, dass eine Rückrufaktion den Schaden nicht behebt. Rechtsanwalt Gisevius: „Auch das gilt natürlich für Klagen gegen sämtliche Hersteller, die sich auf die angebliche Heilkraft ihrer Updates berufen!“

Foto(s): www.pixabay.com

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema