BGH-Urteil zur stillschweigenden Zustimmung bei AGB-Änderungen von Banken

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Laut BGH ist die stillschweigende Zustimmung nicht mehr zulässig

In der Bankenbranche hat es sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte etabliert, dass die Kunden zwar über vorgenommene Änderungen der AGB informiert werden, sie diesen jedoch nicht explizit zustimmen müssen.  Ohne einen ausdrücklichen Widerspruch galten die neuen AGB der Banken, die auch Gebührenerhöhungen beinhalten können, als akzeptiert. 

Der Bundesgerichtshof verbietet dieses Vorgehen nun. Das Urteil vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20) wird dadurch nicht nur die zukünftigen Handlungen von Banken beeinflussen, sondern könnte auch Auswirkungen auf vergangene Änderungen haben.

Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen

Im vorliegenden Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Postbank verklagt. Diese hatte Änderungen durch AGB Änderungen die Kontoführungsgebühr erhöht. Ohne Widerspruch war die Änderung automatisch gültig. 

Die zentrale Aussage des Urteils ist, dass die Kunden häufig gar nicht mitbekommen würden, wenn die Banken ihre AGB anpassen. Da sie der Änderung nicht aktiv zustimmen müssen, lesen sie sich die Information der Bank nicht im Detail durch. 

Entscheidung für den Verbraucher: BGH verbietet Banken, sich auf die  stillschweigende Zustimmung zu berufen

In Vorinstanzen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen zum Teil verloren. Die Begründung dafür war, dass es sich zum einen um ein Massengeschäft handelte und zum anderen die Kunden schließlich die Möglichkeit hätten, zu widersprechen. Der Bundesgerichtshof stellte sich jedoch letztendlich auf die Seite der Verbraucher. Die Begründung hierfür sei, dass ein Schweigen nicht automatisch als Zustimmung gewertet werden kann. Die Kunden der Banken müssen den Änderungen der AGB in Zukunft ausdrücklich zustimmen.

Folgen der Entscheidung des BGH

Das Urteil des Bundesgerichtshofes wirkt sich als allererstes auf den Verwaltungsaufwand der Banken aus. Von nun an müssen sie auf alle Zustimmungen der Kunden warten, bevor die neuen AGB gelten. 

Hinzu kommt noch eine zweite Folge, die ebenfalls weitumfassend ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch auf vergangene Anpassungen von AGB auswirkt. Somit könnten die Anpassungen der letzten etwa 3 Jahre unzulässig sein. Sollte hier eine Gebührenerhöhung enthalten sein, was wahrscheinlich ist, würde diese rückwirkend ungültig sein. Pro Kunde würde es sich somit um mehrere hundert Euro handeln, die die Banken eventuell zurückzahlen müssten. Experten sind sich einig, dass eine solche rückwirkende Erstattung seitens der Banken maximal die Gebühren ab dem 1. Januar 2018 betreffen würde, weil davor eine gewisse Verjährungsfrist greift.

Was können Verbraucher nun tun?

Der Bundesgerichthof hat bisher noch keine Aussage darüber getroffen, ob die Gebührenerhöhungen der letzten Jahre unzulässig waren. Deshalb müssten die Kunden der Bank entweder selbst aktiv werden oder auf ein entsprechendes Urteil warten

CDR – Legal ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig und unterstützt sie gerne bei der Wahrung ihrer Interessen. 

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