BGH: Veröffentlichen von KZ-Bild mit „Impfen macht frei“ ist strafbare Volksverhetzung

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Der Vorwurf der Volksverhetzung kann schwerwiegende Konsequenzen haben – hohe Geldstrafen, Haft und ein dauerhaft beschädigter Ruf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss (3 StR 468/24 vom 4. Februar 2025) bestätigt, dass das Veröffentlichen bestimmter Bilder strafbar sein kann – so auch eine Fotomontage mit dem bekannten KZ-Tor und der Aufschrift „Impfen macht frei“. Wer sich plötzlich mit einem Strafverfahren wegen Volksverhetzung konfrontiert sieht, steht oft unter Schock. Doch: Nicht jede Anklage ist rechtlich haltbar – und nicht jeder Beitrag erfüllt die strafrechtlichen Voraussetzungen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier entscheidend sein.


Warum das Motiv „Impfen macht frei“ als strafbar gilt

Der BGH bestätigte nun, dass das Veröffentlichen einer Abbildung eines Konzentrationslagers mit dem Schriftzug „Impfen macht frei“ strafbare Volksverhetzung sein kann. Das liegt daran, dass darin durch den Vergleich zwischen der Corona Impfung und den Opfern des Holocaust eine Verharmlosung des Holocausts zu sehen ist. Zudem sei die Abbildung dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, dass sie dazu geeignet ist, aggressiv zu emotionalisieren und auch die Abbildung auch einen Appellcharakter hat, sich gegen die Corona Maßnahmen zur Wehr zu setzen.


Meinungsfreiheit vs. Strafbarkeit – wie der BGH abwägt

Bei solchen Äußerungsdelikten, wozu auch das Posten von Abbildungen, Memes und Co. Ist in besonderem Maße das Grundrecht der Meinungsfreiheit zu berücksichtigen. Die Meinungsfreiheit ist ein besonders hohes Gut und ist zu schützen. Allerdings kann auch die Meinungsfreiheit an ihre Grenzen stoßen, vor allem bei volksverhetzenden Äußerungen, aber auch bei beispielsweise Beleidigungen.


Dementsprechend muss grundsätzlich eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht stattfinden bei der Frage, ob sich jemand strafbar gemacht hat.


Als Anwalt für Strafrecht und auf Äußerungsdelikte spezialisierter Strafverteidiger achte ich sorgfältig darauf, dass Ihre Meinungsfreiheit im Strafverfahren hinreichend berücksichtigt wird.

Welche Strafen drohen bei Volksverhetzung konkret?

Wie hoch die Strafe für Volksverhetzung ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab und kann daher nicht pauschal vorhergesagt werden. Außerdem hängt es davon ab, welche Variante der Volksverhetzung begangen wurde. Es drohen grundsätzlich Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei bzw. bis zu fünf Jahren.


Das Verharmlosen des Holocaust – was auch im Fall der „Impfen macht frei“ Abbildung der Vorwurf war – wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Strafverfahren wegen Volksverhetzung – was Sie jetzt tun sollten


Wird gegen Sie wegen des Verdachts auf Volksverhetzung nach § 130 StGB ermittelt, sollten Sie keine Zeit verlieren. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann schwerwiegende persönliche und berufliche Folgen haben. Machen Sie keine Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, ohne zuvor mit einem spezialisierten Strafverteidiger gesprochen zu haben. Eine gezielte Verteidigungsstrategie – idealerweise noch vor Anklageerhebung – kann bestenfalls verhindern, dass es überhaupt zu einem Strafprozess vor Gericht kommt. Ich prüfe für Sie, ob der Tatvorwurf haltbar ist und welche Schritte zur Entlastung sinnvoll sind. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht vertrete ich Sie bundesweit – diskret, konsequent und auf Augenhöhe.


Erfahrene Strafverteidigung bei Volksverhetzung – warum schnelle Hilfe zählt


Der Vorwurf der Volksverhetzung ist nicht nur juristisch komplex, sondern auch gesellschaftlich hochsensibel. Eine professionelle und erfahrene Strafverteidigung ist daher unerlässlich, um Sie vor Vorverurteilung und unangemessener Strafverfolgung zu schützen. Als Fachanwalt für Strafrecht mit besonderem Fokus auf politische und meinungsbezogene Strafverfahren kenne ich die Feinheiten des § 130 StGB und die aktuellen Entscheidungen der Gerichte – auch die des BGH. Ich setze mich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein, sichere entlastende Beweise und wahre Ihre Interessen gegenüber Behörden und Öffentlichkeit.




Wenn Sie wegen Volksverhetzung beschuldigt werden, ist es wichtig, keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen – auch nicht „zur Klärung“. Nehmen Sie sofort Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger auf. Ich verteidige bundesweit Mandanten, die sich mit dem Vorwurf der Volksverhetzung konfrontiert sehen – mit Erfahrung, Diskretion und Entschlossenheit.

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Foto(s): @DennisStreckfuß

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