Billard mit Neubau und Verkehrslärm spielen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Problem:

Ein Neubau verändert die Gegend nicht nur visuell. Auch der Weg von Geräuschen ist ein anderer, wenn da auf einmal ein massives Hindernis im Weg ist. Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob ein Nachbar, der dadurch mehr Lärm ausgesetzt wäre, sich gegen die erteilte Baugenehmigung zur Wehr setzen kann. Im vorliegenden Fall wollte man eine Klinik errichten. Dabei handelte es sich, der Nutzung angepasst, um einen Gebäuderiegel. Der Bau sollte also lang, hoch und zusammenhängend werden. Lärmschutzmaßnahmen an dieser Wand waren nicht vorgesehen.

Nun liegen der geplante Neubau und das Haus der Nachbarn in unmittelbarer Nähe zu einer vielbefahrenen Bahnstrecke. Dies sorgte bereits dafür, dass das Haus der Nachbarn auf drei von vier Seiten einem ständigen und hohen Pegel an Verkehrslärm ausgesetzt ist.

Mehrere Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass die letzte ruhig gelegene Seite des betroffenen Wohnhauses dann auch dem Lärm der Bahnstrecke ausgesetzt wäre. Dies war für die Betroffenen Bewohner nur schwer hinnehmbar. Sie wandten sich daher im Wege des Eilverfahrens an die Gerichte und griffen die erteilte Baugenehmigung an.

Das Urteil:

Nachdem das Verwaltungsgericht Hannover einen entsprechenden Eilantrag der betroffenen Hauseigentümer abgewiesen hatte, musste das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entscheiden. Es tat dies zum Aktenzeichen 1ME 135/18 am 14.02.2019 und entschied zugunsten der Antragssteller.

Demnach gilt der Grundsatz, dass ein Bauherr auf die Belange der künftigen Nachbarschaft auch Rücksicht nehmen muss, wenn es um Lärmreflexionen geht. So hätte die Behörde die Baugenehmigung verweigern und Lärmschutzmaßnahmen fordern müssen. Diese hätten etwa in Form eines großporigen Putzes oder einer Holzverkleidung der Außenwand erfolgen können.

Stellungnahme:

Das Urteil ist deswegen interessant, weil ein solcher Anspruch bislang abgelehnt worden war. Ob die anderen Oberverwaltungsgerichte dem niedersächsischen Beispiel folgen, muss abgewartet werden. Für vergleichbare Fälle außerhalb Niedersachsens dürfte daher vorerst weiter Vorsicht angebracht sein.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger

Beiträge zum Thema