Erneuter Ärger für Mercedes-Benz – KBA stellt drei unzulässige Abschalteirichtungen fest

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Wie die Tagesschau unter Berufung auf Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) und des „Spiegel“ am 15.09.2023 vermeldet, hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) mit Schreiben von Anfang Juli 2023 von Mercedes-Benz abermals Aufklärung wegen kritischer und mutmaßlich unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem EU-6-Motor verlangt. Fahrzeug-Stilllegungen rücken damit leider erneut in greifbare Nähe


In seinem 8-Seitigen Beanstandungsschreiben skizziert die Behörde detailliert drei Abschalteinrichtungen, die sie bei Untersuchungen der Motorsteuerungssoftware einer Mercedes-E-Klasse 350 Blue TEC mit Euro 6-Motor (OM642) nachgewiesen hat. Das KBA bewertet diese als „kritisch bzw. als unzulässig".


Bei einer der entdeckten Strategien funktioniert die Abgasreinigungsanlage des Dieselfahrzeugs nur in einem bestimmten Außentemperaturbereich.

Solche sog. „Thermofenster" hatten bereits am 21.03.2023 der Europäische Gerichtshof (EuGH) und wenig später, im Juni 2023, dem EuGH folgend, auch der Bundesgerichtshof (BGH) für unzulässig erklärt.

Eine weitere Strategie sorgt laut Untersuchungen des KBA dafür, dass abhängig von bestimmten Fahrbedingungen unterschiedliche Mengen einer Harnstoff-Lösung in die Abgasreinigungsanlage eingespritzt werden.

Detaillierte bzw. hinreichende Gründe für die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung […] wurden von Ihnen nicht übermittelt", stellt das KBA dazu gegenüber Mercedes-Benz fest.

Kritisch sieht die Behörde zudem, dass eine dritte Strategie dafür sorgt, die Wirksamkeit des SCR-Katalysators von der Temperatur der Luft abhängig zu machen, die bei der Abgasreinigung angesaugt wird. 


Das KBA droht offenbar deshalb nunmehr erneut mit der Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge von Mercedes-Benz.

Bis zum 27. Juli hätte der Automobilhersteller „geeignete Abhilfemaßnahmen" mitteilen sollen. Andernfalls hat sich das KBA vorbehalten, die örtlichen Zulassungsbehörden zu informieren, damit diese eine „Betriebsuntersagung" prüfen können - also ggf. eine Stilllegung der Fahrzeuge.

Bislang hat Mercedes-Benz die vom KBA angeforderten Informationen (noch) nicht zur Verfügung gestellt, sondern lediglich eine Verlängerung der gesetzten Frist beantragt.

In den nächsten Wochen muss Mercedes-Benz aber jedenfalls dem KBA und dem ihm übergeordneten Bundesverkehrsministerium Rede und Antwort stehen und das geplante weitere Vorgehen erläutern.

Ein Mercedes-Benz-Sprecher hat den Vorgang auf Anfrage eingeräumt und mitgeteilt: „Zu den beschriebenen Funktionalitäten stehen wir seit längerer Zeit in einem Austausch mit dem KBA. (…) Wir kooperieren vollumfänglich".

Das Anhörungsverfahren laufe noch und die finale Entscheidung des KBA in der Sache bleibe abzuwarten.


Unklar ist noch, um wie viele Fahrzeuge es geht. Das KBA hat Mercedes-Benz in dem Schreiben unter Fristsetzung aufgefordert, „die Anzahl der produzierten Fahrzeuge […] zu benennen", in denen die aufgeführten (verbotenen) Strategien zum Einsatz gekommen sind. Am Ende könnten mehrere tausend Fahrzeuge betroffen sein. Der Konzern wollte sich zu genaueren Details „aufgrund des laufenden Verfahrens" nicht äußern.  

Mit dieser Begründung lehnt auch das KBA bislang eine detaillierte Stellungnahme ab und teilt lediglich schriftlich mit: „Bei dem Vorgang geht es um ein Modell, das sich bereits seit 2019 in einer freiwilligen Software-Update Maßnahme des Herstellers befindet."

Der Diesel-Skandal belastet das Verhältnis von KBA, Ministerium und Mercedes-Benz seit Jahren. Wiederholt hatte die Behörde wegen mutmaßlich unzulässiger Abschalteinrichtungen Rückrufe von Mercedes-Diesel-Modellen angeordnet. Der Konzern wehrt sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig. Nach Unternehmensangaben befinde sich das Verfahren in einem frühen Stadium, Verhandlungstermine seinen noch nicht bekannt.


Klägeranwälte im Dieselskandal und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sehen sich durch das vorgenannte KBA-Schreiben in ihrer jeweils seit Jahren vertretenen Auffassung bestätigt, dass es bei den vorgenannten Strategien von Mercedes-Benz um illegale Manipulationen der implementierten Abgassoftware handelt. 

Sie fordern über diesen Fall hinaus vom Bundesverkehrsministerium, sämtliche Abgasmessungen und Dokumente zu „amtlich festgestellten Abschalteinrichtungen" zu veröffentlichen. Damit könne endlich „den knapp zehn Millionen Besitzern von Betrugsdiesel-Fahrzeugen“, die bislang noch keine Kaufrückabwicklung oder Entschädigung gegen ihren Fahrzeughersteller durchgesetzt haben, bei ihrer Rechtswahrnehmung effektiv geholfen werden.


Der Autor dieser Information, Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, ist seit über 20 Jahren sehr engagiert mit eigener Kanzlei in Bayreuth mit dem Schwerpunkt „Verbraucherrecht“ tätig und hat schon weit über 5000 Dieselskandalfälle erfolgreich bearbeitet, teilweise auch als Kooperationsanwalt und/oder Terminsbevollmächtigter nahezu aller bundesweit im Dieselskandal erfolgreichen Rechtsanwaltskanzleien auf Verbraucherseite.

Er verfügt daher über fundierte Erfahrung und profundes Fachwissen in diesem Bereich, sowie hervorragende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere der Amts- und Landgerichte sowie Oberlandesgerichte in Franken und Bayern und selbstverständlich auch des Bundesgerichtshofs.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach bietet Ihnen im Abgasskandal eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, kümmert sich ggf. um die Einholung einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung und vertritt Sie kompetent außergerichtlich, sowie erforderlichenfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Wir freuen uns auf Ihre baldige Kontaktaufnahme.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, M.Sc.

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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