Bitcoin Betrug durch „Blockchain“? Erfahrungen mit „Blockchain“ - Broker zahlt nicht aus! Geld zurück!

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An die auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich immer mehr Anleger, die auf die aktuelle Blockchain-Betrugsmasche hereingefallen sind.

Die Betrüger nutzen Mailadressen und Dokumente, die täuschend echt aussehen und vermeintlich von dem Kryptowährungsanbieter blockchain.com stammen.

Täuschend echte Dokumente

Mandanten berichten uns, dass sich angebliche Mitarbeiter von „Blockchain“ melden, sie hätten das Guthaben oder die verloren geglaubte Investition „auf der Blockchain“ gefunden. 

Die Mandanten erhielten Dokumente, angeblich von „Blockchain“ mit dem Blockchain-Logo, die echt wirken und ein Guthaben auf der Blockchain bestätigen. Das Guthaben könne erst ausbezahlt werden, wenn eine „Kapitalertragssteuer“, eine „Provision“, ein „Liquiditätsnachweis“ oder etwas ähnliches vorab gezahlt wird. Tatsächlich existiert kein Guthaben bei „Blockchain“, die Dokumente sind allesamt gefälscht. 

Auszahlung nur unter der Bedingung einer weiteren Zahlung – Indiz für Anlagebetrug!

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug- und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „An uns wenden sich zahlreiche Mandanten, die angeblich von „Blockchain“ kontaktiert wurden, etwa mit einer „Rechnung zur Kontoauflösung“ in Form einer „Kapitalertragssteuer“. Achtung: Bei der Forderung einer Kapitalertragssteuer handelt es sich immer um einen Betrug! Für eine zu zahlende Steuer ist nicht der Broker oder eine Kryptowährungsbörse wie Blockchain zuständig, sondern immer das Finanzamt. Eine Steuer ist auch niemals vorab zu zahlen, sondern erst nach Erhalt der Gewinne. Lassen Sie sich nicht täuschen und ziehen Sie rechtzeitig einen auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Anwalt zu Rate.“ 

Wir hatten schon darüber berichtet, dass diese Vorab-Forderungen immer ein Indiz für einen Online-Anlagebetrug sind. 

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Auch die BaFin und das BKA warnten bereits vor diesen Betrugsmaschen mit Kryptowährungen.

Prüfen Sie stets die erhaltenen Dokumente und Email-Adressen auf ihre Echtheit

Bei den Emailadressen fällt oft auf, dass diese nicht die Original-Blockchain-Email ist, sondern ähnlich klingende Emailadressen, wie etwa ...@blockchain-fees.org verwendet werden. Auch werden gerne Freemail-Adressen benutzt. Das Unternehmen Blockchain verwendet natürlich keine Freemail-Adressen. All diese Umstände sprechen für einen Trading Betrug und einen Identitätsmissbrauch zu Lasten von Original Blockchain und sind eindeutige Zeichen, dass es sich hier um Betrüger handelt.

Echter Erfahrungsbericht eines durch Trading-Betrug geschädigten Mandanten

Der auf Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C liegen mehrere solche gefälschten Dokumente von „Blockchain“ vor: sie vertritt u.a. einen Mandanten, der von einem angeblichen Mitarbeiter von „Blockchain“ mit der Email „blockchain-fees.org“ mehrere Rechnungen mit einer Provision von 5,5 % des jeweiligen vermeintlichen Guthabens erhalten hat. In der Hoffnung, endlich seinen Gewinn ausbezahlt zu bekommen, zahlte er dreimal eine Provision und einmal eine Kapitalertragssteuer, gesamt einen Betrag in Höhe von € 153.725,35, zusätzlich zu seiner hohen Investition. Trotzdem erhielt er das vermeintliche Guthaben nicht ausbezahlt.

Die Kanzlei plan C hat das echte Unternehmen Blockchain kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Wir haben folgende Mitteilung von Blockchain erhalten:

„Alle Informationen, die diese Person Ihnen bezüglich unserer Plattform geschickt hat, sind nicht wahr. Diese E-Mail-Adresse gehört weder zu unserem Unternehmen noch würden wir Ihnen eine solche Anfrage schicken. Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an Ihre örtlichen Strafverfolgungsbehörden. 

Seien Sie bitte vorsichtig, da dieselben böswilligen Personen möglicherweise erneut versuchen werden, Sie zu kontaktieren, möglicherweise sogar mit anderen Kontaktdaten.“ 

Das Unternehmen Blockchain bestätigte uns damit, dass es sich um einen Identitätsdiebstahl zu Lasten von Blockchain handelt.

Es lohnt sich also, bei solchen Dokumenten genauer hinzuschauen. 

Zahlen Sie auf keinen Fall die geforderte Gebühr und nehmen Sie sofort Kontakt zu einem auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt auf.

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Sollte von Ihnen von „Blockchain“, Ihrem Online-Trading-Broker, einem anderen Anbieter oder von einer angeblichen öffentlichen Behörde (wie die BaFin) eine „Kapitalertragssteuer“, ein „Liquiditätsnachweis“, eine „Auszahlungsgarantie“ oder Kautionen und Provisionen als Bedingung für die Auszahlung Ihres Gewinnes gefordert werden, empfehlen wir Ihnen, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu kontaktieren. Sie sind mutmaßlich Opfer eines betrügerischen Brokers und eines Trading-Betruges geworden.

Zahlen Sie auf keinen Fall, Sie vergrößern dadurch nur Ihren bereits durch den Trading-Betrug entstandenen Schaden.

Falls Sie dem betrügerischen Broker, wie unser Mandant, zuvor per Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer Zugang zu Ihrem Computer gewährt hatten, sichern Sie Ihren Computer vor Zugriffen, ändern Sie Ihre Passwörter und verhindern Sie durch rechtliche Maßnahmen das Risiko eines Identitätsdiebstahls (Lesen Sie hierzu auch: Achtung! Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl)

Wenn Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.

Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung. 

www.kanzlei-plan-c.de




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