Bitcoin.de – Post vom Finanzamt?!

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Steuerämter in Deutschland haben kürzlich eine Aktion gestartet, um gegen Steuerhinterziehung im Bereich der Kryptowährungen vorzugehen. Seit Juni 2023 analysieren sie ein Datenpaket, das Informationen zu Krypto-Tradern enthält. Damit wollen sie auch Steuernachzahlungen erreichen.

Aus den Medien ist zu hören, dass alle Personen angeschrieben werden, die in den letzten Jahren bei Bitcoin.de mit Kryptowährungen gehandelt haben und dabei ein Handelsvolumen von 50.000 € überschritten haben. Aufgrund einer persönlichen Anfrage bei der Steuerfahndung Lüneburg wurden mir eben jene Zahlen bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass das Finanzamt auch weitere Börsen anschreiben wird, um Informationen zu Krypto-Tradern einzuholen. Auch müssen Trader auf kurz oder lang damit rechnen, dass sie bei einem geringeren Handelsvolumen ins Visier des Finanzamtes geraten.

Kryptohandel steuerpflichtig

Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin ist in Deutschland steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zu versteuern sind. Dabei gelten folgende Regeln: Die Gewinne werden ermittelt, indem man den Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten, wozu auch Gebühren und Provisionen gehören, berechnet.

Wenn die Bitcoins jedoch länger als ein Jahr gehalten wurden, sind die Gewinne steuerfrei. Hierbei gilt das sogenannte FiFo-Prinzip (First in, First out), das besagt, dass die zuerst gekauften Bitcoins auch zuerst verkauft werden.

Post ist nicht gleich Post

In Niedersachsen wurde die Aufarbeitung des Kryptohandels den Steuerfahndungen übertragen. Die Steuerfahndung ist eine spezielle Abteilung der Finanzverwaltung, die nicht nur die Aufgabe hat, Steuerstraftaten aufzudecken und für deren Ahndung sorgen - ähnlich der Polizei - sondern auch Steuernachforderungen zu veranlassen. Erhalten Sie Post von der Steuerfahndung, muss dies also nicht unbedingt bedeuten, dass bereits gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Es ist wichtig, genau auf den Inhalt des Schreibens zu achten. Davon ist auch das weitere Vorgehen abhängig zu machen:

Ist bereits ein Strafverfahren eingeleitet worden, sollten Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, bis Sie mit Ihrem Anwalt eine Verteidigungsstrategie entwickelt haben. Ergehen Steuerbescheide, ist zu prüfen, ob die Steuer richtig berechnet wurde.

Ist noch kein Strafverfahren eingeleitet worden, müssen Sie die Rückfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Sofern nicht erklärte Einkünfte vorliegen, sollte die Möglichkeit einer Selbstanzeige besprochen werden.

Fazit: Die Anfrage des Finanzamts nach Ihren Bitcoin-Geschäften ist ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik. Es empfiehlt sich unbedingt, einen Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren. Als Kryptoexperte und Fachanwalt für Steuerrecht berate ich Sie gerne. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf.



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