Blaue Karte EU - Was tun bei Arbeitgeberwechsel oder Kündigung?

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Die Blaue Karte EU ist gemäß § 18g AufenthG ein befristeter Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer mit einer akademischen oder vergleichbaren Qualifikation und einem bestimmten Mindesteinkommen. Die Gültigkeitsdauer der Blauen Karte EU ist an die Dauer des Arbeitsvertrags gekoppelt und beträgt zunächst maximal 4 Jahre.

The EU Blue Card is a temporary residence title for employees with an academic or comparable qualification and a certain minimum income, according to § 18g AufenthG. The period of validity of the EU Blue Card is linked to the duration of the employment contract and is initially a maximum of 4 years.

Was tun bei einem Arbeitgeberwechsel?

Grundsätzlich wird der Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ für die Ausübung einer bestimmten Beschäftigung erteilt. Trotzdem ist es Inhabern einer Blauen Karte EU möglich, diese Beschäftigung zu wechseln, wenn sie das möchten.

Innerhalb der ersten 12 Monate nach Erteilung der Blauen Karte muss allerdings jeder Arbeitsplatzwechsel unverzüglich der zuständigen Ausländerbehörde gemeldet werden. Die kann dann entscheiden, ob sie den Wechsel vorrübergehend aussetzen will, um ihn genauer zu prüfen. Entscheidet sie sich gegen diese Prüfung, dann ist der Arbeitgeberwechsel automatisch zulässig. Entscheidet sie sich dafür, so hat die Behörde dann 30 Tage Zeit, um den Wechsel abzulehnen. Tut sie das, so muss der Inhaber der Blauen Karte EU entweder in seinem bisherigen Job bleiben oder seine Blaue Karte aufgeben. Kommt die Ausländerbehörde innerhalb der 30 Tage allerdings zu keinem Ergebnis oder erklärt sie sich mit dem Arbeitsplatzwechsel einverstanden, so kann er ganz normal vollzogen werden.

Nach Ablauf der ersten 12 Monate muss ein Wechsel des Arbeitgebers nicht mehr der Ausländerbehörde gemeldet werden.

In diesen Fällen muss außerdem nie eine Meldung gemacht werden:

  • Es ändert sich nur der Name des Unternehmens, bei dem die Beschäftigung ausgeübt wird
  • Es ändert sich nur die Bezeichnung der ausgeübten Tätigkeit bei gleichbleibenden Beschäftigungsmodalitäten

Zu beachten sind außerdem individuelle behördliche Vorgaben der verschiedenen bundesweit zuständigen Ausländerbehörden.

What to do when changing jobs?

In principle, the "EU Blue Card" residence permit is linked to a specific job. Nevertheless, holders of an EU Blue Card can change jobs if they wish.

However, within the first 12 months of the Blue Card being issued, any change of employment must be reported to the relevant immigration authority immediately. The authority can then decide whether it wants to temporarily suspend the change in order to examine it more closely. If it decides against this suspension, the change of employer is automatically authorised. If it decides in favour, the authority then has 30 days to reject the change. If it does so, the EU Blue Card holder must either stay in their current job or give up their Blue Card. However, if the immigration authority does not reach a decision within the 30 day timeframe or agrees to the change of job, it can be carried out as normal.

After the first 12 months, a change of employer no longer needs to be reported to the immigration authority. 

In the following cases, no notification is ever required:

  • Only the name of the enterprise where the employment is exercised changes.
  • Only the name of the occupation changes if the employment modalities remain the same.

In addition, individual official requirements of the various foreigners authorities responsible throughout Germany must be observed.

Was tun bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages?

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages sind Inhaber einer Blauen Karte EU dazu verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde den Verlust ihres Arbeitsplatzes mitzuteilen.

Daneben ist auch der Arbeitgeber verpflichtet, die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis über eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren, wenn der Aufenthaltstitel für diese Beschäftigung erteilt wurde. Verstöße gegen die Mitteilungspflicht können mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses erlischt der ursprüngliche Aufenthaltszweck des Aufenthaltstitels, so dass die Blaue Karte EU gegebenenfalls nachträglich von der Ausländerbehörde befristet wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Aufenthaltstitel nach Absprache mit der Ausländerbehörde bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche verlängert wird.

What to do if the employment contract is terminated?

In the event of termination of the employment contract, holders of an EU Blue Card are obliged to inform the responsible immigration authority of the loss of their job.

In addition, the employer is also obliged to inform the competent foreigners authority within four weeks of becoming aware of a premature termination of the employment relationship if the residence title was issued for this employment. Violations of the obligation to notify can be punished with a fine of up to 30,000 euros.

If the employment relationship is terminated, the original purpose of residence of the residence title expires, so that the EU Blue Card may subsequently be limited in time by the foreigners authority. However, it is possible for the residence title to be extended for up to six months for the purpose of job search after consultation with the foreigners authority.




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