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Blitzer A3 Heumar: Bußgeld bekommen? – Tipps vom Anwalt

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Blitzer A3 Heumar: Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, der die Blitzerpanne betrifft? Sie sind angeblich zu schnell gefahren? Was ist aus anwaltlicher Sicht zu tun? Wir klären auf:

Welcher Fehler wurde bei der Messung durch den Blitzer auf der A3 Heumar gemacht?

Bei dem Blitzer A3 Heumar entsprach zwischen Februar und Dezember 2016 die Beschilderung der Autobahn nicht der von der Messstelle zugrunde gelegten richtigen Geschwindigkeit. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h umfasste lediglich einen Baustellenbereich vor der Messstelle. Ein Streckenverbot, wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsbegrenzung, muss durch ein Aufhebungszeichen aufgehoben werden. Eine Ausnahme besteht, sofern das Streckenverbot mit einem bestimmten Abschnitt fest verbunden ist. In diesem Fall endete es mit dem Ende der entsprechenden Strecke. Am Dreieck Heumar war die Begrenzung auf 60 km/h durch Beschilderung fest mit dem Baustellenabschnitt verknüpft. Der begrenzte Streckenabschnitt endete mit dem Ende der Baustelle. Die Messung erfolgte jedoch hinter der Baustelle. Hier hätte eine entsprechende Beschilderung darauf hinweisen müssen, dass die Begrenzung auf 60 km/h weiterhin fortwirkt. Diese fehlte hier jedoch! Folglich hätte man tatsächlich 80 km/h fahren dürfen; geblitzt wurde aber bereits ab Übertretung der eigentlich noch zulässigen 60 km/h.

Welche Auswirkungen hat der „falsche“ Blitzer A3 Heumar?

In der Folge wurden viele Autofahrer zu Unrecht bestraft, obwohl sie tatsächlich gar nicht zu schnell fuhren. Andere wurden „zu hart“ bestraft: zum Beispiel mit zu hohen Geldbußen oder Punkten in Flensburg, die sie nicht hätten bekommen dürfen. In Fällen mit hoher Geschwindigkeit droht hier sogar ein ungerechtfertigtes Fahrverbot.

Ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich?

Die Behörde hat die zu Unrecht erhobenen Bußgelder nicht zurückgezahlt und hat dies offenbar grundsätzlich auch nicht vor. Sollte man zu jenen gehören, die im Falle Blitzer A3 Heumar bereits rechtskräftig verurteilt wurden oder keinen entsprechenden Einspruch eingelegt haben, kommt ein Antrag auf Wiederaufnahme des Bußgeldverfahrens für den Betroffenen in Betracht. Hierzu muss gemäß § 85 OWiG das verhängte Bußgeld entweder den Betrag von 250 € übersteigen oder aber ein Fahrverbot verhängt worden sein. Seit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung dürfen auch nicht mehr als drei Jahre verstrichen sein. Sodann ist im Falle des Blitzers A3 Heumar eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine Verringerung der Sanktion durch Wiederaufnahme möglich. Liegen die Voraussetzungen einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht vor, bleibt nur der Weg über ein Gnadengesuch.

Wann droht bei erneutem Verstoß innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot droht bei einem erneuten Verstoß innerhalb eines Jahres, sofern der Betroffene ein zweites Mal die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 26 km/h überschreitet. Damit kann die Panne mit dem Blitzer A3 Heumar dazu führen, dass bei einem erneuten davon unabhängigen Verstoß ein Fahrverbot ausgelöst wird. Mehrere derartige Fälle liegen unserer Kanzlei vor. Hier ergeben sich aber Ansatzpunkte für eine gute Verteidigung, da die erste Falschmessung im weiteren Verfahren vorgetragen werden kann und so Aussichten auf einen Verzicht auf das Fahrverbot bestehen.

Wo liegt die Eintragungsgrenze für Punkte in Flensburg?

Die Eintragungsgrenze beträgt seit der Neuregelung vom 1.5.2014: 60 €. Wird dieser Betrag überschritten erfolgt eine Eintragung von Punkten ins Fahreignungsregister in Flensburg.

Wann droht ein Fahrverbot innerorts und außerorts?

Ein Fahrverbot droht ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 31 Km/h innerorts und 41 Km/h außerorts (Blitzer A3 Heumar). Für Busse und LKW gelten bereits entsprechend geringere Grenzwerte, ab denen ein Fahrverbot und ein Punkt droht.

Wann sollte man Zweifel an einem Bußgeldbescheid haben?

Bei jedweder anderen Wahrnehmung der Situation sollte man Zweifel am Bußgeldbescheid haben. Sobald man der Meinung ist, dass Umstände anders waren, als im Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen angegeben. Dies können die Beschilderung, die Geschwindigkeit oder andere Umstände sein. Ein rechtzeitig eingereichter Einspruch wahrt die Chance auf Einstellung oder Umwandlung eines Fahrverbotes in ein höheres Bußgeld. Gesundes Misstrauen gegenüber der Behörde ist jedenfalls angebracht.

Wie lässt sich die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides überprüfen?

Überprüfen lässt sich die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides über eine Prüfung der Bußgeldakte. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt kann nach Akteneinsicht schnell Fehler bei der Messung erkennen: falsche Beschilderung, falsche Bedienung oder Funktionsweise des Gerätes, mangelnde Schuldung des Messpersonals, etc. Die Varianten an potenziellen Fehlerquellen sind zahlreich und vielfältig.

Wie lange ist die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid?

Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen. Nach Ablauf dieser Einspruchsfrist ist grundsätzlich ein weiteres Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid nicht mehr möglich. Dies auch dann nicht, wenn die Geschwindkeitsmessung falsch und der Bußgeldbescheid unrechtmäßig war (wie beim Blitzer A3 Heumar). Es bleibt aber noch die Möglichkeit des Wiederaufnahmeverfahrens (siehe oben). Eine Ausnahme stellt hier der Fall dar, dass das Verfahren zwar abgeschlossen ist, die Bezahlung des Bußgeldes aber noch nicht geleistet wurde. Hier ist umgehend zu handeln, genauso, wie bei noch laufenden Verfahren. Des weiteren ist ein Gnadengesuch denkbar.

In jeder Konstellation ist aber schnelles Handeln unabdingbar!

Lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung?

Die Zuhilfenahme eines Anwalts für Verkehrsrecht im Falle eines Bußgeldverfahrens ist unbedingt empfehlenswert. Selbst im Erfolgsfall drohen hier allerdings Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten. Diese deckt zudem eine Vielzahl von anderen Fällen rund um das Auto ab. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung lohnt sich also in jedem Fall. Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, sprechen Sie uns auf die Kosten an. Oft lohnt sich die Beauftragung trotzdem, wenn Sie schon punktemäßig belastet sind oder ein Fahrverbot droht.

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln


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