Geblitzt: L 815, Abschnitt 190, Station 1,000, 26340, Zetel-Neuenburg, Klein Schweinebrück- Fehler bei der Messung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ihnen wird von der Bußgeldstelle des Landkreises Friesland ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h vorgeworfen? Dann lassen Sie den Vorwurf nicht widerspruchsfrei stehen. Oft kann die Überprüfung des Vorgangs durch einen erfahrenen Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot verhindern. Denn geblitzt wird hier mittels eines Einseitensensors des Typs ESO 8.0. Dessen sehr hohe Fehlerquote ist die Ursache, dass bei dieser Messstelle nach einem Einspruch überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Das Messverfahren selbst ist einfach erklärt. Auf dem charakteristischen Messbalken befinden sich fünf Messsensoren, welche auf einer Messlänge von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede registrieren. Die dadurch gewonnenen Messwerte sind die Grundlage für eine Zeit- Weg- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber bei diesem Arbeitsprinzip führen schon einfachste Lichtreflexe, wie der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs zu falschen Messdaten. Auch das Licht von LED- Scheinwerfern führt zu Unregelmäßigkeiten bei der Datenerfassung. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Geräts befinden, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Oft ist der Messbalken nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die Messbeamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge zuerst Ihre Messakte und lässt dann ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst  natürlich auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine sofortige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema