Blitzer: Wartjenstedt, B 6, Rtg. Goslar, km 18,550, vor Unterführung A 39- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind an der Messstelle Gemarkung Wartjenstedt, B 6, Rtg. Goslar, km 18,550, vor Unterführung A 39 geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Landkreises Wolfenbüttel erhalten?, Ihnen wird vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten zu haben, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Nach der Statistik sind fast alle Bußgeldbescheid angreifbar. An dieser Stelle sind es aber fast Immer die Schwächen des verwendeten Blitzers vom Typ TraffiStar S 350, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses ist ein ausschließlich stationär zu nutzendes Lasermessgerät der Firma Jenoptik Robot GmbH. Es misst die Geschwindigkeit mittels einer Laserpuls- Laufzeitmessung. Es werden kontinuierlich Laserimpulse in Strahlenform ausgesandt. Der Messstrahl tastet während der Messung Fahrzeuge bis zu einer Entfernung von etwa 70  innerhalb des Scanwinkels von ca. 50 Grad ab. Der Laserimpuls wird nach der Reflexion an einem Objekt vom Empfänger der Messeinheit delektiert. Durch die dem Gerät bekannte Lage der Laserstrahlen und der Zeit zwischen Aussenden und Detektieren (Signallaufzeit) kann das Gerät Entfernung und Richtung des erfassten Objektes bestimmen. Es wird die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug für die festgelegte Messstrecke benötigt und hieraus die Geschwindigkeit berechnet.

Sehr häufig treten Bedienungsfehler auf, die anhand des Messprotokolls nachgewiesen werden. Oft wird die Messung nicht exakt auf das Kennzeichen des betroffenen Fahrzeuges durchgeführt und die Geschwindigkeitsbestimmung ist dann nicht präzise. Sehr häufig treten Zuordnungsfehler bei nebeneinander herfahrenden Autos oder bei Nebel, oder widrigen Bedingungen auf. Ablese- und Übertragungsfehler sind auch bei sorgfältigen Beamten nicht selten. Abweichungen des Messstrahls vom anvisierten Punkt verfälschen die Messung ebenfalls. Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert werden. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem  zuständigen Gericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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