Blitzer auf der B 169, Abschn.240, km 3,2, zw. Lauchhammer und Plessa, Rtg. Lauchhammer!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h vorgeworfen? Die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers kann Ihnen dann ein Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Das im Bescheid benannte Geschwindigkeitsmessgerät ist hier ein Einseitensensor des Typs ESO 3.0. Dieser Blitzer liefert mit seinen zahlreichen Fehlerquellen die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip des Geräts beruht auf der Registrierung der von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. 

Dabei können aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs zu einer Verfälschung der Messung führen. Dies gilt auch für das pulsierende Licht moderner LED- Scheinwerfen, welches eine fehlerhafte Datenerfassung verursacht. Der Blitzer muss genau auf die Fahrbahnneigung angepasst werden. Schon die kleinsten Ungenauigkeiten verursachen automatisch überhöhte Geschwindigkeitswerte. Oft ist die Geräteeichung abgelaufen. Dann ist die Messung zu verwerfen oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren. Die Kamera wird erst nach der Geschwindigkeitsberechnung ausgelöst. Daher kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Schon diese kleine Auwahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überproportional viele seiner Fälle werden eingestellt  oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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