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Blitzerwarner, Radarwarner & Blitzer-Apps

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Blitzerwarner als App auf dem Handy oder im Navigationssystem sind nützlich für uns Autofahrer. Das Problem ist jedoch, dass diese Warner verboten sind. Auch das Bereithalten der Funktion ist mit dem Risiko eines Bußgeldes behaftet.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet solche Warngeräte bzw. Apps. Geregelt ist dies im § 23 Abs. 1c StVO:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

Tipp 1: Ich rate, sofern im Navigationssystem werksbedingt diese Warnung vorhanden ist, die Funktion unmittelbar nach dem Kauf zu deaktivieren.

Tipp 2: Die Nutzung vor Fahrtantritt ist jedoch zulässig. Deshalb bei entsprechenden Fahrten vorher in der Blitzerapp pp. schauen, wo Blitzer stehen, das Gerät abschalten und dann fahren.

Wer dabei erwischt wird (ein betriebsbereites oder gar aktiviertes Warnsystem im Wagen bei sich hat), muss mit einem Bußgeld von 75,00 € und 1 Punkt in Flensburg (Kraftfahrtbundesamt) rechnen.

Achtung!

Grundsätzlich kann die Polizei solche Geräte (z. B. das Handy, Radarwarner) auch beschlagnahmen.

Bei einer Blitzer-App im Handy wird es jedoch schwierig sein, das Handy zu beschlagnahmen, da die Polizei zur Beschlagnahme oder Kontrolle des Handys einen Anfangsverdacht benötigt (z. B. bei einer Verkehrskontrolle gibt die Blitzer-App im Handy einen Hinweis und der Polizist steht gerade an der Fahrertür und hört dies).

„Einfach so“ das Handy zu kontrollieren oder zu beschlagnahmen ist nicht zulässig.

Die Hinweise der Blitzer im Radio sind weiterhin zulässig.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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