BLUE GmbH: Blaues Auge durch Urteil vom Landgericht München I

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BLUE GmbH: Blaues Auge  durch Urteil vom Landgericht München I


Die Blue GmbH ist ein Abofallenbetreiber, der seit Jahren versucht, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige in eine kostenpflichtige Abofalle zu locken. Der hierbei verwendeten Telefonmasche sind bereits viele hundert vermeintliche Kunden zum Opfer gefallen. Nun hat das Landgericht München I der Blue GmbH auf unser Betreiben eine empfindliche Niederlage beigebracht. Weitere Informationen finden Sie auch hier:


Abwehr Blue GmbH Rechnung - so geht's!


Über die Blue GmbH


Die Blue GmbH, Fettpott 16, 47533 Kleve sieht sich selbst als Online-Marketing-Unternehmen. Die Masche beginnt so: Alles beginnt mit einem Cold Call, also einem rechtswidrigen Werbeanruf. Mandanten berichten uns, dass in diesen Anrufen behauptet wird, dass man von Google anrufe. Diese Behauptung ist jedoch erstunken und erlogen!


Wenn der Anrufer sein Opfer dann eingelullt hat, erfolgt anschließend ein angeblicher Datenabgleich, bei dem im Schnellsprech ein angeblicher Vertragsschluss runtergerattert wird. Die Suggestivfragen werden dann von den Betroffenen häufig mit JA beantwortet. Dieser Teil des Gesprächs wird dann auf Band aufgezeichnet und soll dazu dienen, einen vermeintlichen Vertragsschluss nachzuweisen. Anschließend – in der Rechnung – reitet man weiter die Google-Welle, um die Täuschung aus dem Telefonat aufrecht zu erhalten. Gerichtlich kann man der Blue GmbH einiges entgegensetzen. So hat kürzlich das OLG Köln eine Klage der Blue GmbH gegen unsere Mandantin auf Zahlung letztinstanzlich abgewiesen.


Höch Rechtsanwälte Potsdam gehen gegen unsere Berichterstattung vor


Höch Rechtsanwälte Potsdam sind von der Blue GmbH beauftragt worden, unsere Berichterstattung, die sich im vorangegangenen Absatz zusammengefasst wiederfindet, zu unterbinden. Hierzu haben Höch Rechtsanwälte Potsdam uns abgemahnt und dann eine Unterlassungsklage zum Landgericht Frankfurt erhoben. Wir waren jedoch schneller und haben zuvor bereits eine negative Feststellungsklage gegen die Blue GmbH beim Landgericht München I erhoben. Hier hat sich die Blue GmbH mit Urteil vom 14. September 2023 ein Blaues Auge abgeholt (noch nicht rechtskräftig). Das Landgericht München I hat entschieden:


Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen die Klägerin kein Unterlassungsanspruch bzgl. der Äußerungen


1.         „Alles beginnt mit einem Cold Call, also einem unerlaubten Werbeanruf. Dort behauptet man - so berichten es Mandanten -, dass man von Google anrufe. Das ist natürlich erstunken und erlogen."


2.         „Hat der Anrufer sein Opfer erstmal eingelullt, kommt im Anschluss ein angeblicher Datenabgleich, der dann auf Band aufgezeichnet werden soll. Dort geht dann alles ganz schnell. Im Schnellsprech wird ein angeblicher Vertragsschluss runtergerattert, es wird suggestiv gefragt und leider beantworten viele Betroffene die Fragen mit JA."


3.         „Man reitet also weiter die Google-Welle, um damit die Täuschung aus dem Telefonat aufrecht zu erhalten."


4.         „Die Klage der Blue GmbH auf Zahlung gegen unsere Mandantin wurde abgewiesen, die Blue GmbH zur Unterlassung weiterer Anrufe verurteilt."


zusteht, wie mit Abmahnung vom 20. Februar 2023 (Anlage LL1) geltend gemacht.


Höch Rechtsanwälte Potsdam haben sich vor allem daran gestört, dass wir - vermeintlich - behauptet haben, dass Mitarbeiter der Blue GmbH sich als Google ausgeben. Genau das haben uns aber zahlreiche Mandanten so berichtet. Das Landgericht München I kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass es der Blue GmbH nicht gelungen sei, die Unwahrheit der "Google-Behauptung" zu beweisen. Das ist natürlich eine herbe Schlappe für das Geschäftsmodell der Abzocker.


Das gesamte Urteil des Landgericht München I finden Sie unter dem Link am Ende dieses Artikels. Nun bleibt abzuwarten, ob Höch Rechtsanwälte Potsdam Berufung um OLG München einlegen oder das Urteil gegen die Blue GmbH rechtskräftig wird.


Jedenfalls handelt es sich hier um ein deftiges blaues Auge für diesen Abofallenbetreiber, der uns wegen unserer Berichtserstattung erfolglos mundtot machen wollte.


Weitere gerichtliche Schlappen der Blue GmbH werden folgen, wir arbeiten mit Hochdruck daran! Ein Urteil des Amtsgerichts München, in welchem die Blue GmbH ebenfalls Schiffbruch erlitten hat, werden wir in Kürze veröffentlichen.


Rechnungen der Blue GmbH


Wer auf die Telefonmasche der Blue GmbH hereinfällt, erhält postwendend eine Rechnung. Die meisten Betroffenen fallen dann aus allen Wolken, da Ihnen ein solcher Vertragsabschluss nicht bekannt war. Vorschnell zahlen sollte man keinesfalls, solche Verträge sind angreifbar. Als Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht hat unsere Kanzlei bereits viele Mandanten erfolgreich gegen die Blue GmbH vertreten. Gerne sind wir auch Ihnen behilflich, wenn Sie eine Rechnung der Blue GmbH erhalten haben. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie weitere Informationen über die Abzockmasche, dort halten wir auch ein Kontaktformular vor, über das Sie Ihren Fall schildern und Ihre Rechnung unverbindlich hochladen können. Dort finden Sie auch das komplette Urteil des Landgerichts München I:


Abwehr Blue GmbH Rechnung - so geht's!


Foto(s): LL

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