BMW 750 gerät im Abgasskandal wieder unter Verdacht

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Der BMW 750 ist im Abgasskandal erneut in den Fokus geraten. Für das Modell gab es zwar bereits einen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Doch jetzt ist es ausgerechnet die Behörde selbst, die wieder Zweifel an der Abgasreinigung anmeldet. 

Der BMW 750d xDrive, Baujahr 2014, stoße auch nach dem Update noch immer deutlich zu viel Stickoxide aus. Lag der NOx-Ausstoß vor dem Update bei 608 Milligramm pro Kilometer, sind es nach dem Update immer noch 564 mg/km. Der zulässige Prüfstandswert beträgt 80 mg/km.

Ein Blick zurück: Im März 2018 erreicht der Abgasskandal auch BMW. Es zeigte sich, dass BMW bei den Modellen 750 3.0 Liter Diesel und M550 3.0 Liter jeweils mit der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Das KBA ordnete den Rückruf an.

BMW kam dennoch mit einem blauen Auge davon. Es handele sich nicht um eine gezielte Abgasmanipulation, sondern versehentlich sei die falsche Software auf die Modelle aufgespielt worden. BMW zahlte ein Bußgeld, spiele ein Software-Update auf und die Sache schien vergessen.

Doch nun holt der Abgasskandal BMW wieder ein. Wie die Süddeutsche Zeitung am 28. Februar 2020 online berichtet, machte die Abgasreinigung bei einem BMW 750d xDrive schon nach einer Laufleistung von rund 56.000 Kilometern mehr oder weniger schlapp. 

Aufgrund einer thermischen Überbeanspruchung sei das Katalysator-Wabenmaterial beschädigt. Hinzu kämen weitere Rußablagerungen. Zusammen führe dies dazu, dass die Abgasreinigung nur noch stark eingeschränkt arbeitet, berichtet das Blatt, das seine Angaben auf ein Beweissicherungsgutachten stützt.

Für BMW gibt es allerdings kein Problem mit den Katalysatoren. Außerdem würden im Prüfmodus die Grenzwerte eingehalten und von Straßentests im RDE-Modus sei bei Einführung der Abgasnorm Euro 6 zu Beginn keine Rede gewesen. Für den Autobauer scheint alles im grünen Bereich zu sein.

„Beim Rückruf war noch die Rede von einem Fehler in der Bedatung. Nun können Abgaswerte offensichtlich nicht eingehalten werden, weil das Material nicht mitspielt. Das stinkt gewaltig“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Das Argument, dass Grenzwerte nur im Prüfmodus eingehalten werden müssen, haben auch schon andere Hersteller benutzt und sind damit vor den Gerichten gescheitert. Es sei offensichtlich, dass Grenzwerte auch im realen Straßenverkehr eingehalten werden müssen.

„Unzulässige Abschalteinrichtungen stellen einen Mangel dar und Käufer haben einen Anspruch auf Ersatz. Das hat der BGH Anfang 2019 klargestellt. Dementsprechend können betroffene BMW-Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de



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