BMW Rückruf AGR-Kühler: Schummelsoftware versteckt?

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BMW AGR Rückruf 2023: Millionen Diesel-Kfz mit Brandgefahr

Derzeit erhalten viele BMW-Fahrer, wie schon in den vergangenen Jahren, Post von BMW. Die Post betrifft den Abgasrückführungskühler bei Dieselfahrzeugen. Vermerkt ist der Code 0011XX0700.

Laufende Analysen sollen ergeben haben, dass der Abgasrückführungskühler des Fahrzeugs nicht dem Qualitätsstandard der BMW Group entspricht und eine mögliche Undichtigkeit zu lokalen Verschmorungen an der Sauganlage und in sehr seltenen Fällen zu einem Fahrzeugbrand führen kann. 

Aus diesem Grund soll bereits eine softwarebasierte Schutzfunktion im Fahrzeug programmiert worden sein, um ein mögliches weiteres Ausbreiten eines potenziellen Schadens zu verhindern.
 Auch diese Schutzfunktion soll aber nicht ausgereicht haben, weswegen der AGR-Kühler ausgetauscht werden soll.

Schon August 2018 hatte BMW wegen des Problems etwa 480.000 Autos in die Werkstätten gerufen. Mit den jetzt zurückgerufenen Fahrzeugen sind weltweit ca. 1,6 Millionen BMW-Diesel betroffen, die zwischen August 2010 und August 2017 produziert worden sind.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nennt in seinem Rückruf BMW-Modelle der Baureihen 1er, 3er, 4er, 5er, 6er, 7er, X1 X3, X4, X5 und X6 der Baujahre 2010 bis 2022. Eine Gemeinsamkeit hatten die Diesel-Fahrzeuge beim Rückruf der Baujahre 2010 bis 2017: Es waren Dieselmotoren der Baureihen N47 und B47 sowie N57 betroffen.

BMW wird die mangelhaften Teile austauschen und hat die Gewährleistungsfrist verlängert. Ob das Problem dann behoben ist, wird sich zeigen. Aber es besteht aber noch eine weitere Problematik:

Dieselfahrzeuge auch mit Thermofenster ausgestattet

Erhalten Sie ein Schreiben zur BMW-Rückrufaktion, prüfen Sie, ob abseits des Kühlers nicht weitere Probleme bestehen. Die Vermutung liegt nämlich nahe, dass BMW anlässlich des Rückrufs versucht, sog. unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen. Abschalteinrichtungen sind Softwareprogramme, die die Abgasreinigung steuern. Unzulässig sind sie, wenn sie letztlich sachlich nicht gerechtfertigt sind und bloß einen geringen Schadstoffausstoß simulieren sollen – also z.B. bewirken, dass die Abgasreinigung nur unter Idealbedingungen funktioniert. BMW hat bis zur Abgasnorm Euro 6D sog. Thermofenster programmiert, die nach Rechtsprechung des BGH und EuGH rechtswidrig sind und einen

Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 15% des Kaufpreises

begründen. Auf diesen Anspruch sollte auch nicht verzichtet werden, da die Entfernung des Thermofensters und das Versetzen des Motors in einen rechtmäßigen Zustand wiederum selbst Folgeschäden nach sich ziehen wird, und zwar mit Blick auf Leistung, Verschleiß, beanstandungsfreies Fahren. So die Erfahrung bisher bei allen Herstellern.

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Mehr zum Abgasskandal, insbesondere auch anderen Herstellern, auf diesel-widerruf.de .


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