Mercedes Rückruf wegen Brandgefahr

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Mercedes Rückruf – Welche Rechte habe ich als betroffener Mercedes Kunde?

Mercedes ruft laut Medienberichten hunderttausende Mercedes-Fahrzeuge zurück. Weltweit sollen sogar über 800.000 Mercedes-Fahrzeuge betroffen sein.

Ein Sprecher von Daimler bestätigte diese hohen Zahlen zwar laut der Nachrichtenagentur Reuters nicht, nannte aber die betroffenen Baureihen. Betroffenen seien die Dieselmodelle

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  • SUV GLS,
  • SUVGLC
  • G-Klasse
  • C-Klasse
  • E-Klasse
  • S-Klasse

Betroffene Mercedes Fahrzeuge sind mit vier- und sechszylindrigen Dieselmotoren ausgestattete Modelle aus den Baujahren 2017 bis 2021 (interne Mercedes-Bezeichnung: „OM 654“ und „OM 656“). Allein in Deutschland müssten damit fast 240.000 Autos in die Werkstatt. Betroffen scheint daher so gut wie das gesamte Modellangebot des Stuttgarter Autoherstellers.

Als Grund für den Rückruf der Mercedes Fahrzeuge werden technische Probleme angegeben 

Durch eine undichte Kühlmittelpumpe könnte es in Einzelfällen zu einem Ansteigen der Bauteiltemperatur kommen. Damit geht laut Mercedes eine Brandgefahr aus. Aufgrund fehlender Ersatzteile könnte es zu Verzögerungen bei der Reparatur kommen. Der erste Schwung an Reparaturen sei zwar für Mitte/Ende Januar geplant. Wie viele Fahrzeuge bis dahin repariert werden könnten, wurde allerdings nicht mitgeteilt. Auch fehlen Aussagen, bis wann die letzten Reparaturen abgeschlossen sein könnten. Betroffene Mercedes Kunden sollen aber bis zum Werkstatttermin mit den betroffenen Mercedes Fahrzeugen besonders umsichtig fahren. Außerdem soll die Nutzung auf das erforderliche Minimum beschränkt werden.

Mercedes schickt hunderttausende Kundenanschreiben raus – Welche Rechte haben betroffene Mercedes Kunden?

Haben auch Sie ein entsprechendes Schreiben von Mercedes erhalten? Dann sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Rat suchen. Folgende Möglichkeiten könnten Sie haben:

  1. Nacherfüllung – Reparatur
  2. Schadenersatzansprüche – Mietwagen, Nutzungsausfallschaden u.a.
  3. Rücktrittsrechte

Grundsätzlich stellt der Defekt einen Sachmangel dar. Daher dürften Sie einen Anspruch auf (kostenlose) Nacherfüllung haben. Diese „Reparaturleistung“ dürfte Ihnen von Mercedes auch bereits angeboten worden sein.

Daneben könnten Ihnen aber auch weitergehende Ansprüche zustehen. Hierfür spricht insbesondere der Umstand, dass die Reparatur noch auf sich warten lässt und unter Umständen noch Monate dauern wird sowie die Anweisung von Mercedes, dass Mercedes Kunden besonders umsichtig fahren sollen und die Nutzung des Mercedes Fahrzeuges auf das erforderliche Minimum beschränken sollten.

Hierdurch könnte es für Vielfahrer oder Mercedes Kunden, die eigentlich in den Skiurlaub fahren wollten, ratsam sein, die Anmietung eines Mietwagens rechtlich überprüfen zu lassen.

Sollte sich die „Reparatur“ weitere Monate verzögern, könnte sogar ein Rücktrittsrecht für Mercedes Kunden bestehen.

Zu prüfen wäre außerdem, ob Ihre Ansprüche bereits verjährt sind. Daher sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Rat einholen und nicht unmittelbar selbst handeln.

Sind auch Sie von dem Mercedes Rückruf betroffen und haben bereits ein entsprechendes Schreiben von Mercedes erhalten? Sie sind „Vielfahrer“ oder wollen demnächst in den Urlaub fahren und sind sich nun unsicher, wie Sie sich verhalten sollen?

Dann kontaktieren Sie uns gerne! Wir prüfen Ihre Ansprüche und besprechen Ihre Möglichkeiten im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs.

Ihr Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER



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