BMW/Dieselgate/Widerruf – Stuttgarter Kanzlei verklagt BMW Financial Services auf Fahrzeugrücknahme!

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Stuttgart/München, 18.11.2018:

Die Stuttgarter Kanzlei MPH Legal Services verklagt im Auftrag eines Mandanten/BMW-Fahrers BMW Financial Services. 

Das im Jahre 2017 leasingfinanzierte Fahrzeug soll über den sog. „Widerrufsjoker“ an die Darlehensgeberin – BMW Financial Services – über den Widerruf des Darlehensvertrages zurück gegeben werden.

Hierbei handelt es sich um die elegante Variante, sich von unliebsamen Dieselfahrzeugen ohne Wertverlust nachträglich zu trennen und diese an die Herstellerbank zurück zu geben.

Voraussetzung ist, dass die Widerrufsinformation im Darlehens-/Leasingvertrag intransparent/unklar und/oder missverständlich ist. 

Wie bereits erstinstanzlich durch die Landgerichte Hamburg und Ravensburg richterlich ausgeurteilt und nach hiesiger Rechtsauffassung nicht zu beanstanden, sind eine Vielzahl von Darlehens-/Leasingverträgen von BMW Financial Services rechtswidrig ausgestaltet. Da die Leasing-/Darlehensverträge der Finanzierung von Fahrzeugen der Marke BMW dienten, es sich mithin, in Relation zu der Fahrzeugbestellung, um verbundene Geschäfts handelt, haben betroffene Darlehens-/Leasingnehmer gute Chancen, sich ohne Wertverlust und unter Vermeidung der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig aus beiden Verträgen zu lösen. Dies nach herrschenden Meinung (bei neueren Verträgen) sogar ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer. Darüber hinaus steht den betroffenen Kunden eine Nutzungsentschädigung auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz der EZB.

Die Kanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen gegenüber Autobanken bundesweit.


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