Bonus und Tantieme in Corona-Zeiten: aber sicher!

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Börsennotierte Unternehmen streichen oder kürzen die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr, Vorstände verzichten auf Teile des Gehalts. Es lässt sich in der Öffentlichkeit schlecht vertreten, staatliche Hilfe für das Unternehmen in Anspruch zu nehmen und Milliarden an Aktionäre auszuschütten. Für den variablen Gehaltsanteil in Form von Bonus und Tantieme, der für viele Fach-und Führungskräfte in den nächsten Tagen und Wochen nach Feststellung des Geschäftsergebnisses 2019 zu zahlen ist, treffen diese Überlegungen nicht zu.

Tantieme und Bonus 2019 (fällig bis Juni 2020)

Die variablen Gehaltsanteile, die sich nach für das Jahr 2019 im Voraus (also bereits im Jahr 2018) festgelegten Unternehmenszielen bzw. auch persönlich bestimmten Zielvorgaben errechnen, können sich nicht nach unten korrigieren lassen, weil der Auszahlungszeitpunkt erst im Frühjahr 2020 liegt. Denn Tantieme und Bonus sind unmittelbare Gegenleistung für geleistete Arbeit, die im Vorjahr 2019 erfolgt ist. Und in dieser Zeit wurden von den meisten Unternehmen die gesteckten Ziele nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen. Die Fälligkeit der Zahlung erfolgt zeitverzögert, weil im Regelfall erst Ende März bis Ende Mai 2020 das Unternehmensergebnis des Vorjahres feststeht und die individuelle ebenso wie die unternehmensbezogene Zielerreichung erst jetzt exakt beziffert werden kann. Und wer im Jahr 2019 die ihm/ihr gesteckten Ziele mit eigenen Arbeitseinsatz erreicht hat und auch die Unternehmenskennzahlen stimmen, hat keinen Anlass, auf Teile dieser Vergütung zu verzichten.

Tantieme und Bonus 2020

Soweit der Bonus in Einzelfällen monatlich gezahlt wird, wird von den Unternehmen aktuell darüber nachgedacht, den variablen Gehaltsanteil zu kürzen, weil die Unternehmenskennzahlen für das Jahr 2020 absehbar nach unten gehen. Gegen eine maßvolle Herabsetzung werden sich Fach- und Führungskräfte kaum zur Wehr setzen können, weil niemand prognostizieren kann, wie die nächsten Monate verlaufen. Um Missverständnisse zu vermeiden: Die Herabsetzung bezieht sich lediglich auf Tantieme und Bonus, nicht auf das monatliche Festgehalt. Dieses ist weiterhin in vertraglich bestimmter Höhe zu zahlen.

Ausblick auf künftige Zielvereinbarungen 

Gerade in Krisenzeiten ist von Unternehmen die besondere Honorierung von Leistungen, die sich nicht im EBIT (Gewinn vor Zinsen und Steuern) widerspiegeln, gefragt. Denn nicht nur die Steigerung des Gewinns, sondern auch die Förderung der Motivation der Mitarbeiter in einer unsicheren Zeit, das Halten von Spezialisten während der Kurzarbeit und kreative technische Lösungen zum Neustart zeichnen die besondere Leistung von Fach- und Führungskräften aus, die es weiterhin verdient, zusätzlich belohnt zu werden. Vorstand und Personalleitung sind also gefragt, auch so genannte weiche Faktoren und deren Honorierung in den Zielvereinbarungen für die Jahre 2020 und 2021 zu definieren, um möglichst rasch in die Aufschwungphase zu gelangen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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