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Tantieme - was Sie wissen und beachten müssen!

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Tantieme - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist eine Tantieme?

Eine Tantieme ist eine ergebnisabhängige Vergütung, die oftmals zusätzlich zum normalen Gehalt an Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Vorstandsmitglieder ausgezahlt wird. Die Tantieme ist nicht an die Arbeitsleistung des Mitarbeiters gekoppelt und kann so abhängig vom Gesamtergebnis des Unternehmens variieren. Der Anspruch auf eine Tantieme ist nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr wird er vertraglich im Rahmen des Arbeitsvertrags, des Geschäftsführeranstellungsvertrags, des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung vereinbart.

Zudem wird auch in anderen beruflichen Bereichen von Tantiemen gesprochen. Die auflagenabhängigen Einkünfte von Musikproduzenten, Designern und Buchautoren werden ebenfalls als Tantiemen bezeichnet.

Wie wird eine Tantieme berechnet?

Bei der Berechnung der Tantieme kommt es zunächst auf die vertraglich vereinbarte Höhe (in Prozent) an, und wovon diese abhängig gemacht wird. Der Prozentsatz wird häufig anhand des Unternehmensergebnisses des vorangegangenen Wirtschaftsjahres bestimmt. Zur Berechnung des Ausschüttungsbetrags kommt es darauf an, um welche Art Tantieme es sich handelt. Hängt die Tantieme vom Gewinn des Unternehmens ab, so ist der jährliche Reingewinn als Berechnungsgrundlage zu betrachten. Diese Berechnung erfolgt auf Grundlage der aufgestellten Handelsbilanz des Unternehmens und nicht auf Grundlage der Steuerbilanz. Gewinntantiemen werden vom Finanzamt dann akzeptiert, wenn sie formal richtig vereinbart wurden und angemessen sind. Die Umsatztantieme wiederum bezieht sich auf den Umsatz des Unternehmens.

Für gewöhnlich wird eine Tantieme zum Jahresende mit der Jahresabschlusserstellung berechnet, da erst dann der Gewinn des Unternehmens feststeht.

Welche Höhe einer Tantieme ist angemessen?

Das Finanzamt prüft Tantiemenzahlungen, um festzustellen, ob diese angemessen sind oder ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Diese Prüfung für Gewinntantiemen von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern läuft folgendermaßen ab:

  1. Gesamtgehalt (Festgehalt + Tantiemenausschüttung) des Geschäftsführers wird ermittelt.
  2. Verhältnis von Festgehalt und Tantiemenausschüttung zum Gesamtgehalt wird berechnet.
  3. Beträgt das Festgehalt 75 % und die Tantieme 25 % des Gesamtgehalts, ist die Höhe der Tantieme angemessen. Bei einer Tantieme von mehr als 25 % müssen besondere Gründe vorliegen.
  4. Das Verhältnis der Tantieme zum handelsrechtlichen Jahresabschluss wird geprüft.
  5. Überschreiten die Tantiemenversprechen 50 % des handelsrechtlichen Gewinns, wird der Betrag als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft.
  6. Betragen die Tantiemenversprechen weniger als 50 % des handelsrechtlichen Gewinns, wird geprüft, ob die Tantieme der beherrschenden Gesellschafter vor Beginn des Geschäftsjahres vereinbart wurde.
  7. Wurde die Tantieme vor Beginn des Geschäftsjahres vereinbart, ist diese angemessen.

Was ist der Unterschied zwischen Tantieme, Provision und Honorar?

Eine Tantieme orientiert sich nur am Gesamtergebnis, also am Umsatz oder Gewinn eines Unternehmens und nicht an einzelnen Geschäftsabschlüssen bzw. der Arbeitsleistung eines einzelnen Mitarbeiters. Eine Provision hingegen stellt ein erfolgsabhängiges Entgelt für tatsächlich erbrachte Dienstleistungen, meist Vermittlungen, dar. Ein Honorar ist wiederum die direkte Vergütung einer erbrachten freiberuflichen Leistung. Anwälte, Ärzte und Architekten erhalten z. B. ein Honorar, das vorher vertraglich vereinbart wird und zumeist auch bestimmten staatlichen Regelungen unterliegt.

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