Bonusanspruch im Arbeitsverhältnis: Ihre Rechte auf einen Blick
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Bonusanspruch im Arbeitsverhältnis: Ihre Rechte auf einen Blick
Ein vertraglich vereinbarter Bonus ist kein Geschenk, sondern ein Vergütungsbestandteil – und damit einklagbar. Erhalten Sie Ihren Bonus nicht oder wird dieser plötzlich gestrichen, lohnt sich eine rechtliche Prüfung.
Wann besteht ein Anspruch auf Bonus?
Ein Bonus steht Ihnen zu, wenn:
er im Arbeitsvertrag oder kollektiv geregelt ist,
Sie Ihre Ziele erreicht haben,
keine wirksamen Ausschlussklauseln greifen.
Achtung: Freiwilligkeitsvorbehalte („Bonuszahlung ohne Rechtsanspruch“) sind oft unwirksam – vor allem bei regelmäßiger Zahlung.
Zielvereinbarungen: Arbeitgeber in der Pflicht
Hat Ihr Arbeitgeber Zielvereinbarungen zugesagt, muss er diese auch konkret festlegen und mitteilen. Sie sollten jedoch aktiv mitwirken und rechtzeitig an die Zielvereinbarung erinnern, sonst kann ein Mitverschulden unterstellt werden.
Bonus bei Kündigung oder unterjährigem Ausscheiden
Auch bei Ausscheiden vor Jahresende steht Ihnen in der Regel ein anteiliger Bonus zu. Stichtagsklauseln, die eine Zahlung an ein bestehendes Arbeitsverhältnis zum Jahresende koppeln, sind häufig unwirksam – auch bei Eigenkündigung.
Bonus gekürzt oder gestrichen?
Einseitige Kürzungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig – z. B. bei klar verfehlten Zielen oder schlechter Unternehmenslage. Ein wirksamer Widerrufsvorbehalt muss ausdrücklich im Vertrag stehen.
Unser Tipp:
Lassen Sie Ihre Bonusregelung rechtlich prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs – auch nachträglich oder bei Konflikten im Zusammenhang mit Zielvereinbarungen oder Kündigung.
Mehr Infos finden Sie hier:
https://www.bronhofer.de/blog/arbeitsrecht/variable-verguetung-bonusregelungen-rechte-fuer-arbeitnehmer-einfach-erklaert
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