Bosnien und Herzegowina: Erbrecht

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Erbrecht in Bosnien und Herzegowina

Mit seinem eigenen Ende beschäftigt sich niemand gerne. Gleichwohl ist es unvermeidlich. Dieser bedauerliche Umstand führte zu einem der traditionsreichsten und komplexesten Rechtsgebiete: dem Erbrecht.

Das Erbrecht ist dabei ein ganz wesentlicher Teil unserer persönlichen Freiheit, geschützt durch Artikel 14 Grundgesetz. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt Sie sowohl bei der Verwirklichung Ihrer Ziele bei der Testamentsgestaltung, damit der Familienfrieden gewahrt bleibt, als auch bei der geduldigen Auseinandersetzung streitiger Erbengemeinschaften, sowie bei der Realisierung Ihrer Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben, einschließlich der Einholung aller Auskünfte bei den Erben.

Gestaltung von Testament oder Erbvertrag in Bosnien und Herzegowina

Ein erbrechtliche Regelung (Testament oder Erbvertrag) sollte individuell gestaltet werden: Sobald Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es gibt kein „Testament von der Stange“, jeder Fall ist anders.

Vielfach findet sich in Testamenten Formulierungen wie „X erbt das Haus und Y das Geld“. Hier ist zu erwarten, dass es später Streitigkeiten über die Höhe der Erbquote geben wird. Formulierungen, die für Sie eindeutig erscheinen, bergen für Juristen zahlreiche Fragen und Probleme. Und es sind Juristen, die den Erbschein bei testamentarischer Erbfolge erteilen oder die später im Erbrechtsprozess über die Erbquote entscheiden. Es ist nicht eine Frage, der Größe des Vermögens, ob Sie ein Testament benötigen. Vielmehr müssen Sie wissen, ob Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: Dann benötigen Sie ein Testament.

Sie wollen, dass eines Ihrer Kinder möglichst nichts aus Ihrem Nachlass erhält? Auch nicht den Pflichtteil? Gerade hier gibt es keine Patentlösung und vollständig ausschließen können Sie den Pflichtteil nur unter engen Voraussetzungen. Aber es gibt Wege, so dicht wie rechtlich irgend möglich an Ihr gewünschtes Ziel zu gelangen.

Anfechtung von Testamenten in Bosnien und Herzegowina

Die meisten Testamente lassen verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu und vielfach sind Testamente angreifbar oder anfechtbar – auch notarielle Testamente. Es gibt Möglichkeiten, ein Testament „zu kippen“. Hier sind jedoch insbesondere bei der Anfechtung von Testamenten bei Täuschung oder Drohung des Erblassers Fristen zu beachten. Zögern Sie nicht, anwaltlichen Rat einzuholen, ehe es zu spät ist.

Im Erbfall in Bosnien und Herzegowina

Nach dem Todesfall ist der Rechtsanwalt für Erbrecht als Testamentsvollstrecker tätig oder hilft Ihnen als Berater bei Fragen der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen der Testamentsauslegung, der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen et cetera. Weiterhin fertigt er für Sie die Erbschaftssteuererklärung an und vertritt Sie in etwaigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden.

Vorsorge in Bosnien und Herzegowina

Vor dem Tod gilt es, gemeinsam mit Ihnen ein wirtschaftliches, familiäres, steuerliches und rechtliches Gesamtkonzept zu entwickeln und hierfür eine maßgeschneiderte Lösung zu entwerfen. Zu den Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in diesem Bereich zählen die Betreuung von Unternehmensnachfolge mit all ihren Facetten, die Erstellung von speziell auf Ihre Situation zugeschnittenen Testamenten – wie Unternehmertestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament – die Entwicklung von Pflichtteilsvermeidungsstrategien sowie auch der Entwurf von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zur Abrundung Ihrer Nachfolgeplanung.

Gesetzliche Erbfolge in Bosnien und Herzegowina

Wollte der verstorbene Erblasser kein Testament verfassen und hat er dementsprechend auch keines hinterlassen, greifen in Bosnien und Herzegowina die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Erbfolge. Basierend auf dem geltenden Erbrecht in Bosnien und Herzegowina erben dann die Nachkommen des Erblassers, der überlebende Ehegatte, die Eltern, die Geschwister und deren Nachkommen sowie die Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die genannten Personen nicht gleichzeitig erben. Stattdessen werden die gesetzlichen Erben in Bosnien und Herzegowina in Erbfolgen unterteilt, wobei eine nähere Erbfolge stets weiter entfernte Folgen ausschließt.

Die erste Erbfolge beinhaltet die Nachkommen bzw. Abkömmlinge des verstorbenen Erblassers, ebenso wie dessen Ehegatten, sofern ein solcher existiert. Die Kinder des Erblassers und der überlebende Ehegatte werden zu gleichen Teilen am Nachlass beteiligt. Für den Fall, dass ein Kind zum Todeszeitpunkt des Erblassers bereits verstorben ist, treten dessen Kinder an dessen Stelle und werden so zu gesetzlichen Erben.

Hat der Erblasser keine Kinder oder anderen Nachkommen hinterlassen, erben neben dem Ehegatten die Eltern des Verstorbenen. Die zweite Erbfolge innerhalb der gesetzlichen Erbfolge von Bosnien und Herzegowina umfasst demnach neben dem Ehegatten die Eltern des Erblassers. Innerhalb der zweiten Erbfolge erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlassvermögens, während die Eltern die andere Hälfte zu gleichen Teilen erben. Die Geschwister des Erblassers, sowie ihre Abkömmlinge werden durch die zweite Erbfolge am Nachlass beteiligt, sofern ein Elternteil vor dem Erblasser verstorben ist. Existieren keine Nachkommen der Eltern erbt der verbliebene Elternteil auch den Erbteil des bereits verstorbenen Elternteils. Falls beide Elternteile vor dem Erblasser verstorben sind, geht der gesamte Nachlass an den Ehegatten.

In der dritten Erbfolge des Erbrechts von Bosnien und Herzegowina werden die Großeltern des verstorbenen Erblassers berücksichtigt. Diese werden jedoch nur dann zu gesetzlichen Erben, wenn kein Ehegatte sowie keine Eltern oder Geschwister (mehr) leben. Die Großeltern väterlicherseits und die Großeltern mütterlicherseits erben jeweils die Hälfte des Nachlassvermögens.

Erbrecht in Bosnien und Herzegowina

Herr Prnjavorac berät Sie gerichtlich wie auch außergerichtlich bei der Nachfolgeplanung und verfasst für Sie Testamente und letztwillige Verfügungen. Zudem leistet er gerichtliche Verfahrensvertretung und Prozessführung und vertritt in Verlassenschaftsverfahren als Erbenmachthaber. Weiterhin macht er für Sie Pflichtteilsrechte geltend, und berät sie bei der Anfechtung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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