Brandt.Legal Abmahnung: Auskunftserteilung und 1000 Euro Schadenersatz (Art. 15, 82 DSGVO) für Mandant aus Obrigheim

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Die Kanzlei Brandt.Legal aus Berlin hat für einen Mandanten aus Obrigheim eine datenschutzrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Dem durch die Abmahnung betroffenen Unternehmen werden Verstöße gegen die Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO vorgeworfen und aus diesem Grund Schadenersatz gemäß Art. 82 DSGVO gefordert. Angeblich soll keine Datenkopie übermittelt und keine Auskunft über gespeicherte Daten des Mandanten innerhalb der gesetzlichen Frist erteilt worden sein. Des Weiteren wird ein immaterieller Schadenersatz von immerhin 1.000 € sowie Kostenerstattung in Höhe von 719,95 € gefordert. Die Bedeutung der Einhaltung der DSGVO und die Erfüllung aller betroffenen Rechte wird empfohlen. Betroffene Unternehmen werden allerdings bei Erhalt vergleichbarer Schreiben ermutigt, rechtliche Unterstützung zu suchen und sich nicht zur ungeprüften Zahlung verleiten zu lassen.

Abmahnung durch Brandt.Legal: Auskunftserteilung und 1.000 Euro Schadenersatz (Art. 15, 82 DSGVO) werden durch Kanzlei Brandt.Legal aus Berlin für Mandant aus Obrigheim gefordert.


Sind Sie betroffen? Wir helfen gerne!


Heute wurde uns durch eine Mandantin eine datenschutzrechtliche Abmahnung der Kanzlei Brandt.Legal für einen Mandanten aus Obrigheim zur Prüfung und Beantwortung zugespielt. Dem betroffenen Unternehmen werden Verstöße gegen die Pflichten zur Auskunftserteilung aus Art. 15 DSGVO vorgeworfen und ein Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro auf Grundlage von Art. 82 DSGVO geltend gemacht. Außerdem sollen die Kosten der Kanzlei Brandt.Legal in Höhe von 719,95 Euro erstattet werden. Insgesamt wird also ein Betrag von 1.719,95 Euro gefordert!

Im Jahr 2023 haben wir bereits mehrfach über datenschutzrechtliche Abmahnungen und vergleichbare Schreiben aus der oben genannten Kanzlei für einen Mandanten der Kanzlei Brandt.Legal, Herrn Maximilian Größbauer aus Wien, berichtet.


Gegenstand und Vorwurf der Abmahnung durch Brandt.Legal für den Mandanten aus Obrigheim

Dem von uns vertretenen und betroffenen Unternehmen wird vorgeworfen, dass die von der Kanzlei Brandt.Legal vertretene Person sich im Februar 2024 an das von uns vertretene Unternehmen gewendet haben soll. Angeblich wurde das von uns vertretene Unternehmen dazu aufgefordert, eine Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten des von der Kanzlei Brandt.Legal vertretenen Mandanten zu erteilen. Diesem aus Art. 15 DSG VO folgenden Auskunfts-und Datenkopie Anspruch soll das von uns vertretene Unternehmen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen sein.


Vorwurf in der Abmahnung durch Brandt.Legal für den Mandanten aus Obrigheim

Das von uns vertretene Unternehmen soll gegen die DSG VO verstoßen haben, da Auskunfts- und Datenkopie Ansprüche missachtet worden sein sollen.


Wie ist es rechtlich mit Art. 15, 82 DSGVO? 


Grundsätzlich sind Verantwortliche nach Art. 12 Abs. 3 S. 1 DSGVO dazu verpflichtet, alle betroffenen Rechte zu erfüllen (so auch schon der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou, Schlussanträge vom 20.04.2023, Az. C-307/22). Die Maximalfrist von einem Monat darf der Verantwortliche demgegenüber nicht routinemäßig ausreizen, sondern nur dann, wenn es sich um eine komplexe oder besonders komplizierte Anfrage einer betroffenen Person handelt (vgl. Simitis/Hornung/Spiecker, Datenschutzrecht, 1. Aufl. 2019, DSGVO Art. 12 Rn. 25; Kühling/Buchner, DSGVO|BDSG, 3. Aufl. 2020, Art. 12 Rn. 33; Jahnel, DSGVO, 2. Aufl. 2021, Art. 12 Rn. 16).



Muss immer eine Auskunft erteilt werden und was ist hier gewollt? Rechtsmissbrauch denkbar?


Eine Abmahnung im Bereich Datenschutz sollte immer auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Es ist daher grundsätzlich bei vergleichbaren Abmahnungen nicht ausgeschlossen, dass einer Abmahnung missbräuchlich ausgesprochen wird. Leisten Sie daher nicht ungeprüft Zahlungen und nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.


Was wird in der Abmahnung durch Brandt.Legal für den Mandanten aus Obrigheim gefordert?


  • Wegen der angeblichen Verletzung datenschutzrechtlicher Ansprüche wurde das von uns vertretene Unternehmen nun aufgefordert, einen immateriellen Schadenersatz i.H.v. 1.000 € gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu zahlen. Dieser immaterielle Schaden soll aufgrund des dargelegten Verstoßes gegen das Auskunfts- und Datenkopie Recht aus Art. 15 DSGVO entstanden sein.
  • Weiter verlangt die von der Kanzlei Brandt.Legal vertretene Person aus Obrigheim Auskunft und Übermittlung einer Datenkopie, der angeblich über sie gespeicherten Daten.
  • Zuletzt wird ein Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 719,95 € nach einem Gegenstandswert i.H.v. 6.000 € geltend gemacht (1,5 Geschäftsgebühr; §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG).



Sind Sie von einer Abmahnung durch Brandt.Legal für einen Mandanten aus Obrigheim betroffen? 

Gerne können wir Sie unterstützen, wenn Sie eine Abmahnung durch Brandt.Legal für einen Mandanten aus Obrigheim erhalten haben. Melden Sie sich im besten Fall direkt Überanwalt.de und das Kontaktformular bei Herrn Rechtsanwalt Oliver Eiben oder schreiben Sie ihm eine E-Mail an Oliver.Eiben@Rieck-Partner.de


Wir raten dringend davon ab, ungeprüft irgendwelche Zahlungen an die Kanzlei Brandt.Legal oder den Mandanten aus Obrigheim zu leisten oder zur Gegenseite Kontak aufzunehmen!

Foto(s): Oliver Eiben

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