Brisant: Abmahnung von Miele durch BRANDI Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung bei Amazon

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Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung der BRANDI Rechtsanwälte für die Miele & Cie. KG  u.a. wegen einer Urheberechtsverletzung bei Amazon  zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Miele ist nach eigenen Angaben einer der führenden Hersteller von Haushaltsgeräten. Dazu gehören auch Zubehörteile und Ersatzteile für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Staubsauger etc.

Auch weiterhin mahnt Miele die Verletzung von Markenrechten ab, u.a. da Miele im europäischen Wirtschaftsraum ein selektives Vertriebssystem betreibt. Entweder der Abgemahnte muss nachweisen, dass die von ihm angebotenen Miele-Produkte mit Zustimmung von Miele im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurden. Alternativ wird eine Abmahnung ausgesprochen und eine Unterlassungserklärung gefordert.

Amazon war bis Ende 2023 offizielle Vertriebspartner von Miele. Nach Presseberichten ist Amazon seit dem 1.1.2024 kein autorisierter Vertriebspartner von Miele mehr.

In der Abmahnung wird eine Urheberrechtsverletzung aufgrund von Produktbildern für ein Miele-Produkt gerügt, die in einem Amazon-Angebot für ein Miele-Zubehörteil dargestellt werden.



Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor. Neben Abmahnkosten wird auch eine Auskunft hinsichtlich des Umfangs der Urheberechtsverletzung geltend gemacht.


Meine Einschätzung: 


Die Abmahnung ist nach meiner Einschätzung brisant: Amazon war bis Ende 2023 offizieller Vertriebspartner von Miele. Es gab eine Vielzahl von ASINs, in denen Original-Miele Produkte unter anderem auch von Amazon verkauft wurden. Für die Darstellung und Bewerbung wurden nach unserem Eindruck offizielle Bilder von Miele verwendet.

Bei Erstellung einer ASIN überträgt der Rechteinhaber entsprechende Nutzungsrechte, unter anderem auch für Produktbilder, an Amazon. In der Regel haben Verkäufer keine Schreibrechte bei ASINs von Markenherstellern, insbesondere bei großen und bekannten Marken.

Wenn eine derartige urheberrechtliche Abmahnung von Miele berechtigt wäre, könnte ein Amazon-Verkäufer auch keine markenrechtlich einwandfrei und unproblematische Ware mehr von Miele bei Amazon verkaufen, zumindest nicht unter der ASIN, die Gegenstand der Abmahnung ist.

Welche Rolle Amazon bei den angeblich urheberrechtsverletzenden Produktbildern spielt, die Gegenstand der Abmahnung sind, ist aktuell unklar.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung von Miele wegen einer Urheberechtsverletzung bei Amazon erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der BRANDI Rechtsanwälte von Miele wegen einer Urheberechtsverletzung bei Amazon erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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