Broker nicht erreichbar: Warten oder Anwalt einschalten?

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Die Situation tritt plötzlich ein und macht Anleger ratlos. Der Broker meldet sich nicht zurück oder schaltet die Plattform ab. Man kann weder am Trading teilnehmen, noch sein Geld abheben oder sich an den Kundendienst wenden. In beiden Szenarien ist man komplett hilflos und fragt sich, wie man an sein Geld kommen soll. Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht in jedem Fall alles verloren ist, sondern ganz plausible Gründe zutreffen können, warum der Broker wenigstens vorübergehend nicht erreichbar ist.

Im Folgenden möchten wir auf die Frage eingehen, was man tun kann, wenn der Broker nicht mehr erreichbar ist, welche Gründe die vorübergehende Unerreichbarkeit haben kann und in welchen Fällen es besser ist, sich direkt an einen Anwalt zu wenden.


Warum ist der Broker nicht erreichbar?

In Hinblick auf die Erreichbarkeit eines Brokers sind zunächst dessen Geschäftsbedingungen ausschlaggebend. Ganz klassisch fallen hier etwa Öffnungszeiten herein, aber auch Arbeitstage. Ähnlich wie bei Banken können auch Broker festlegen, dass sie an bestimmten Tagen nicht erreichbar sind oder bestimmte Leistungen für ihre Kunden nicht erbringen. Typischer Anlass sind unter anderem die Weihnachtsfeiertage oder Sonntage.

Ferner kann der Broker auch vereinbaren, dass er während bestimmter Zeitfenster Wartungsarbeiten vornimmt oder sich das Recht vorbehält, außerplanmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen. In den vorgenannten Fällen werden die Kunden in der Regel über Ausfälle und Einschränkungen rechtzeitig benachrichtigt. Es empfiehlt sich also zunächst zu prüfen, ob der Broker vertragsgemäß verpflichtet ist an dem Tag Leistungen zu erbringen oder erreichbar zu sein.

Wie sich unschwer erkennen lässt, handelt es sich bei den oben genannten bei Beispielen, um legitime Gründe für den Broker nicht erreichbar zu sein. Es gibt doch jedoch eine Reihe von Fällen, in denen der Broker seine Erreichbarkeit vorsätzlich einschränkt. Unabhängig aus welchem Grund er die Erreichbarkeit einschränkt, hat der Kunde grundsätzlich einen Anspruch auf die vereinbarten Leistungen oder die Herausgabe seines Geldes.


Schadensersatzansprüche und Beweispflicht

Besteht der begründete Verdacht, dass der Broker seine Leistungen oder Auszahlungen herauszögert, dann kann der betroffene Kunde mitunter Schadenersatz geltend machen. Die erste Voraussetzung dafür ist eine Verletzung der vertraglichen Pflichten, an die der Broker gebunden ist. Zunächst ist also eine eingehende Prüfung vorzunehmen, ob eine Pflichtverletzung vorliegt.

Die zweite Voraussetzung ist der nachweisliche Eintritt eines Schadens beim Kunden durch die Pflichtverletzung des Brokers. Hier gilt zu beachten, dass der Geschädigte in der Beweispflicht ist. Daher muss er den erlittenen Schaden nachweisen können. Es reicht nicht aus, nur zu behaupten, dass ein Schaden eingetreten sei oder einen fiktiven Schaden zu berechnen.

Gerne können Sie zu mir Kontakt aufnehmen, ich berate und vertrete meine Mandanten umfassend zu allen Fragen, die aufkommen, wenn der Broker nicht erreichbar ist. Nach eingehender Prüfung des individuellen Falls setze ich, falls möglich, und erforderlich auch Schadensersatzansprüche meiner Mandanten durch.


Wie kann ich Schadensersatzansprüche prüfen?

Obgleich die umfassende Prüfung durch einen Anwalt nicht ersetzt werden kann, empfiehlt es sich im Vorfeld einige Punkte abzuklopfen, um festzustellen, ob sich die Konsultierung eines Anwalts lohnt:

  • Lesen Sie die AGB des Brokers und prüfen Sie, ob augenscheinlich eine Pflichtverletzung durch sein Verhalten vorliegt.
  • Tragen Sie alle Beweise zusammen, welche untermauern, dass der Broker seine Pflicht verletzt hat und dass Ihnen ein Schaden entstanden ist.
  • Kontaktieren Sie den Broker und konfrontieren Sie ihn mit seiner Pflichtverletzung. Außerdem sollten Sie ihm eine angemessene Frist setzen, etwaige Mängel abzustellen und den vertraglichen Verpflichtungen vollständig nachzukommen.
  • Sollten Sie damit keinen Erfolg haben, dann lohnt es sich einen Anwalt zu kontaktieren und auf dem Rechtsweg gegen den Broker vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass das Vertragsrecht sehr komplex ist und, dass es selbstverständlich sein kann, dass Teile der Geschäftsbedingungen schlicht und ergreifend, ungültig oder unzutreffend sind. Hier sind es oftmals etwaige Ausschlussklauseln, die den Broker in bestimmten Fällen schützen sollen, welche zu bemängeln sind.

Wenn sie sich nicht sicher sind, ob eine Vertragsverletzung vorliegt, dann kann es Sinn machen, direkt einen Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen.


Der Broker wurde gehackt, was kann man Unternehmen?

In einigen Fällen kann es passieren, dass der Broker nicht erreichbar ist, weil er gehackt wurde. Hacking meint an dieser Stelle einen Eingriff durch Dritte in die Computersysteme des Brokers, welcher als Straftat zu bewerten ist.

Diese Fälle gestalten sich wesentlich komplexer, weil der Broker seine eingeschränkte Erreichbarkeit nicht direkt zu verantworten hat. Allerdings kann er trotzdem auf Basis geltenden Rechts oder getroffener Vereinbarungen dazu verpflichtet sein, bestimmte Dienste oder Schadensersatz zu leisten.

Häufig spielt in diesem Zusammenhang das Thema Datenschutz eine große Rolle, weil Hacker zumeist Kundendaten erbeuten. Dann ist zu prüfen, ob der Broker als Datenverarbeiter seine Schutzpflichten gegenüber dem Kunden hinreichend erfüllt oder vernachlässigt hat.


Kann ein Betrug vorliegen?

Neben der Verletzung von Verträgen ist es ebenfalls möglich, dass der Broker nicht erreichbar ist, weil er eine Straftat begeht. Dies ist immer dann der Fall, wenn Brokerplattformen einzig zu dem Zweck ins Leben gerufen werden, möglichst viel Geld von Anlegern einzusammeln und die Betreiber danach mit dem Geld verschwinden.

Diese Problematik ist unter anderem im Umfeld der Kryptowährungen zu beobachten, weil die digitalen Assets, welche die Täter erbeuten, schneller und leichter abzuziehen sind als Buchgeld. Sollten Sie den Eindruck haben, dass der Broker betrügerische Absichten hegt oder dass die Plattform ohne Ankündigung geschlossen wurde, dann kann es tatsächlich sein, dass Sie einem Betrug aufgesessen sind.

In diesen Fällen sollten Betrugsopfer sämtliche Beweismittel zusammentragen, welche die vermeintliche Geschäftsbeziehung zum Broker eingehend dokumentieren. Daher alle Details zu Transaktionen, Ein- und Auszahlungen, E-Mails sowie Chatprotokolle, falls diese vorhanden sind.

Schlussendlich bleibt nur die Möglichkeit Anzeige zu erstatten und am besten einen Anwalt einzuschalten, um gezielt gegen die Täter vorzugehen. Ich vertrete meine Mandanten in Fällen von Brokerbetrug oder Kryptobetrug und arbeite dazu mit den Blockchain-Forensikern von Crypto-Tracing zusammen. Die enge Partnerschaft ermöglicht es meinen Mandanten umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen, wohin Kryptowährungen transferiert worden sind, welche die Betrüger erbeutet haben. Diese Informationen sind auch für die Strafverfolgung von unschätzbarem Wert, denn sie können den Behörden direkt zur Verfügung gestellt werden und ihre Ermittlungen gegebenenfalls beschleunigen.


Können meine Ansprüche verjähren?

Ja, bei Vertragsverletzungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie als Kläger Kenntnis von den Umständen, die den Anspruch begründen, und der Person des Schuldners erlangt haben oder hätten erlangen müssen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Um Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, sollten Sie daher nicht zu lange warten, bevor Sie aktiv werden.

Sofern absehbar ist, dass bald Verjährung eintreten könnte, sollten sie nicht zögern und direkt Kontakt zum Anwalt aufnehmen. Diesen Fällen gilt es sicherzustellen, dass Ansprüche wirksam geltend gemacht werden, bevor die Frist endgültig verstrichen ist. Gerne berate ich Sie in allen Fragen zu diesem Thema und setze, falls gewünscht, Ihre Ansprüche durch.


FAQ zum Thema Broker ist nicht erreichbar

Sollte ich meine Trades während der Nichterreichbarkeit des Brokers schließen?

Es ist ratsam, sich auf die Nichterreichbarkeit des Brokers vorzubereiten und in Ruhe zu prüfen, ob Trades während eines Wartungsfensters geschlossen werden oder offenbleiben sollten. Sofern die Verbindung plötzlich abreißt, ist besser, auf die Wiederherstellung der Verbindung zu warten und dann die Situation zu bewerten.


Wie informieren die Broker ihre Kunden über Wartungsfenster?

Broker informieren ihre Kunden in der Regel über Wartungsarbeiten über verschiedene Kommunikationskanäle wie E-Mail, SMS, Benachrichtigungen in der Handelsplattform oder Ankündigungen auf ihrer Website. Außerdem bieten viele Unternehmen eine Statusseite an, die Auskunft darüber gibt, ob Wartungen vorgenommen werden oder Störungen vorliegen.


Wie kann ich feststellen, ob der Ausfall auf meiner Seite oder ob das Problem beim Broker liegt?

Um festzustellen, ob das Problem auf Ihrer Seite oder beim Broker liegt, können Sie andere Websites oder Dienste aufrufen, um Ihre Internetverbindung zu überprüfen. Wenn andere Websites problemlos geladen werden, deutet dies darauf hin, dass das Problem beim Broker liegt. Sofern dies der Fall ist, sollten Sie noch in Erfahrung bringen, ob es sich um eine technische Störung oder eine Wartung handelt.


Wie kann ich vermeiden, dass ich finanzielle Verluste erleide, wenn der Broker nicht erreichbar ist?

Es gibt keine absoluten Maßnahmen oder Garantien, um finanzielle Verluste während der Nichterreichbarkeit des Brokers zu vermeiden. Vermittels Risikomanagementstrategien wie Stop-Loss-Orders lassen sich Risiken beim Trading besser managen und ein Ausfall des Brokers ggf. besser abfedern. Der beste Schutz besteht darin, sich über mögliche Ausfallzeiten zu informieren, um die eigenen Handelsaktivitäten entsprechend zu planen.


Bietet der Broker eine Entschädigung für finanzielle Verluste aufgrund von Ausfällen an?

Einige Broker können in bestimmten Fällen eine Entschädigung für finanzielle Verluste aufgrund von Ausfällen und technischen Störungen anbieten. Überprüfen Sie die Geschäftsbedingungen Ihres Brokers oder kontaktieren Sie den Kundenservice, um Informationen über Entschädigungsmöglichkeiten zu erhalten.




Foto(s): Timo Züfle, Dr. Marc Maisch

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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