Bürokratieentlastungsgesetz: der digitale Arbeitsvertrag

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Ab dem 1. Januar 2025 erlaubt ein neues Bürokratieentlastungsgesetz die digitale Gestaltung von Arbeitsverträgen in Deutschland. Statt einer physischen Unterschrift genügt nun eine elektronische Bestätigung, etwa per E-Mail oder WhatsApp. Befristete Verträge (außer bei Altersgrenzen) und Verträge in risikoreichen Branchen erfordern jedoch weiterhin eine handschriftliche Signatur. Unbefristete Arbeitsverträge sowie Leih- und Zeitarbeitsverträge können hingegen komplett digital abgeschlossen werden. Auch Anträge auf Eltern- und Pflegezeit sind künftig digital einreichbar, ebenso wie elektronische "Schwarzes Brett"-Aushänge und Arbeitszeugnisse.

Die Reform bietet Unternehmen eine größere Flexibilität bei der Vertragsgestaltung und könnte besonders internationale Firmen entlasten, die sich bisher an die strengen deutschen Regelungen anpassen mussten. Für Arbeitnehmer bleibt die Sicherheit bestehen, dass sie alle relevanten Vertragsbedingungen in digitaler Form erhalten, was den Prozess transparenter und schneller machen kann.

Zwar soll das Gesetz Bürokratie und Kosten senken, doch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bemängelt, die Maßnahmen seien zu kleinteilig und die Einsparungen von einer Milliarde Euro jährlich stünden in keinem Verhältnis zu den etwa 65 Milliarden Euro, die Bürokratie jährlich kostet.

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