Bundesgerichtshof: Befristung des Aufstockungsunterhalts bei langer Ehedauer
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Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen die Möglichkeit der Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts (Unterhalt zum Ausgleich der Einkommensdifferenz der Ehegatten) hervorgehoben. In XII ZR 11/05 betonte das Gericht, dass selbst im Fall einer Ehedauer von mehr als 20 Jahren geprüft werden muss, ob die ehebedingten Nachteile der Kindererziehung bzw. Haushaltstätigkeit heute noch vorliegen. Im Verfahren XII ZR 15/05 wies er die Revision gegen die Befristung des Unterhalts für die Dauer von sieben Jahren bei einer 20-jährigen Ehe zurück: Die klagende Ehefrau hatte in der kinderlos gebliebenen Ehe zwar ihren Vater gepflegt. Angesichts ihres Alters von 42 Jahren und eines Vermögens aus vorweggenommener Erbfolge sowie Zugewinnausgleich sei ihr nach einer Übergangszeit zuzumuten, ihren Lebensstandard nur mit ihren eigenen Einkünften zu bestreiten.
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