Bundeskabinett segnet neuen Gesetzentwurf ab

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Am 09.05.2018 wurde der Entwurf der Musterfeststellungsklage vom Kabinett befürwortet.

Verbraucherverbände sowie -Schutzinstitutionen erhoffen sich, dass Verbraucherrechte künftig effektiver geltend gemacht werden können. Insbesondere Opfern des Abgasskandals soll Hilfe zu Gute kommen. Das neue Gesetz hegt Hoffnung und hohe Erwartungen – ob diese bezüglich des Dieselskandals erfüllt werden, bleibt zunächst abzuwarten.

Bundesjustizministerium strebt insbesondere Hilfe für Verbraucher mit kleinem Schaden an

Das Bundesjustizministerium beabsichtigt die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Rahmen von Massengeschäften mithilfe standardisierter Verfahren Verträge abschließen. Aus diesen standardisierten Verfahren resultieren bei unrechtmäßigem Verhalten zahlreiche gleichartige Schäden für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dabei verfolgen die Geschädigten ihre Ansprüche bei geringen Schäden meist nicht gesondert, da der damit einhergehende Aufwand und das Kostenrisiko verglichen mit dem Schaden unverhältnismäßig sind. Durch die Musterfeststellungsklage soll dieser Umstand nun behoben werden.

Viele Fragen zur Musterfeststellungsklage sind noch offen

Viele rechtliche Fragen sind nach dem Entwurf und der Gesetzesbegründung jedoch noch offen:

  • Die Verjährung ist nicht abschließend geregelt, was insbesondere für Dieselfahrer risikoreich ist.
  • Auch die tatsächliche Bindungswirkung der Urteile bzw. Vergleiche, die in einem Musterfeststellungsverfahren ergehen, lässt Fragen offen.
  • Uneinigkeiten und Konflikte sind hierbei unausweichlich, was „demselben Lebenssachverhalt“ zuzuordnen ist.

Im Musterverfahren selbst wird die Höhe des Schadens nicht festgestellt. Es ist also zu bemängeln, dass betroffene Verbraucher im Anschluss des Musterverfahrens einen zusätzlichen Prozess anstreben müssen, um die Höhe des Schadenersatzanspruchs gesondert feststellen zu lassen. Für Geschädigte des Dieselskandals könnte dies bedeuten, dass sie selbst nach einem Musterfeststellungsverfahren, das zu ihren Gunsten ausging, eine separate Klage gegen den entsprechenden Autohersteller anstreben müssen, um Schadenersatz zu erhalten.

Ungewissheit im Dieselskandal

Gerade für den Dieselskandal ist die rechtliche Ungewissheit bezüglich der Musterfeststellungsklage von Nachteil.

Nun liegt es an den berechtigten Verbänden, eine passende Klagestrategie zu entwickeln, welche einer Vielzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Gute kommt und den mangelnden rechtlichen Nachdruck des Gesetzesentwurfs wettmacht. Dies müsste zeitnah geschehen. Sollte das neue Gesetz tatsächlich ab November 2018 gelten, so verbleiben bis zum Ende des Jahres lediglich drei Monate. Auch das Klageregister beim Bundesamt für Justiz müsste bis zu diesem Zeitpunkt bereit sein.

Weiter wird beanstandet, dass kleinere Verbraucherverbände wie beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Musterfeststellungsklage nicht beanspruchen können. Die DUH kämpft durchgreifend und mit Erfolg gegen die Abgaswertüberschreitung in deutschen Städten an.

Option auf Klage für Verbraucherverbände bis Ende des Jahres?

Weiter ist noch ungewiss, in welchem Maß die zur Klage befugten Verbände für Verbraucher und Verbraucherinnen tatsächlich Klage einreichen werden. Nicht unwichtig ist dabei, wie die Verbände personell, finanziell und auch technisch ausgestattet sind. Ob bis zum Ende des Jahres 2018 tatsächlich ein strukturierter Verfahrensablauf bezüglich des Abgasskandals durch die Verbraucherverbände garantiert werden kann, steht offen.

Gesetzentwurf bringt neue Fragen

Verbraucherschutzverbände streben schon seit vielen Jahren ein Hilfsmittel wie die Musterfeststellungsklage an. Aufgrund der fehlenden Erfahrung bezüglich des neuen Gesetzes ist jedoch noch unklar, inwieweit dieser Entwurf Betroffenen des Abgasskandals dienen kann.

Es bleibt zu hoffen, dass der Versuch, eine geeignete Möglichkeit zur kollektiven Durchsetzung von Rechten zu schaffen, nicht an der fehlenden Erfahrung scheitert.

Schon jetzt spricht man von der „Mogel-Klage“, welche auf den „Schummel-Diesel“ folgt.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Aktuell halten wir es für sinnvoll, die Verbraucherrechte, welche wegen der drohenden Verjährung bis Ende des Jahres geltend gemacht werden müssen, im Wege der Einzelklage durchzusetzen. Sprechen Sie uns an! Wir beantworten Ihre Fragen gerne. Besonders wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich nicht den Unsicherheiten der Musterfeststellungsklage aussetzen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff

Beiträge zum Thema