Bundestag beschließt Reform der Insolvenzanfechtung

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Der Bundestag hat am 16. Februar 2016 die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Dadurch sollen Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtung beseitigt werden.

Der Inhalt des Beschlusses ist unter anderem, bis zu welchem Grad dem Insolvenzverwalter das Recht zur Rückforderung vollzogener Zahlungen vor dem Insolvenzantrag zusteht. Dadurch sollen den Gläubigern gegenüber unangemessene Benachteiligungen vermieden werden. Arbeitnehmern soll insbesondere mehr Schutz gewährt werden, damit der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Arbeitsentgelte nicht zurückfordern kann. Dabei gilt aber, dass die Arbeitnehmerentgelte künftig nur dann nicht mehr angefochten werden dürfen, wenn zwischen Arbeitsleistungen und Lohnzahlungen nicht mehr als drei Monate liegen.

Zudem sollen auch andere Gläubigergruppen mehr Rechtssicherheit gewährt werden. Sofern der Gläubiger bei Gewährleistung eines Zahlungsaufschubs gegenüber dem Schuldner keine Kenntnis von dessen möglicher Zahlungsunfähigkeit hatte, muss der Insolvenzverwalter den Gegenbeweis führen, um rechtmäßig die Zahlungen zurückzufordern.

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