Bundesweiter „Blitzermarathon“ am 15.4.2015

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Am 16.4.2015 war es wieder soweit. Die Polizei in Berlin und anderen Bundesländern rückte zu einem groß angelegten Blitzermarathon aus. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 entschieden hatte, dass das Anfertigen von Blitzer-Fotos zumindest in den Fällen der verdachtsabhängigen Messung grundsätzlich nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt (AZ.: 2 BvR 759/10), sind die Bußgeldstelle erneut motiviert worden, noch häufiger zu "blitzen".

Kritikpunkt ist inzwischen, dass bei Autofahrern der Eindruck entstanden ist, dass nicht wegen der Verkehrssicherheit gemessen wird, sondern um die Landeskasse aufzufüllen ("Bußgeldabzocke"). Hier gibt es naturgemäß zwei Lager. Berlin war bereits Spitzenreiter bei der Anzahl der Messgeräte, gefolgt von Hamburg. Sage und schreibe 134 Messgeräte befanden sich bisher in Berlin im Einsatz, das ist Deutscher Spitzenwert. Nun wurden im April 2015 weitere sechs Messgeräte angeschafft.

Wird man geblitzt, ist es wichtig, eine Verfahrenseinstellung (§ 47 OWiG) anzustreben. Es wird dann kein Punkt in Flensburg eingetragen und die Geldbuße muss ebenfalls nicht bezahlt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang: eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wenn diese eingreift, sind sämtliche Kosten der Verteidigung, somit der Rechtsanwalt und auch die Gerichtskosten sowie eine eventueller Gutachter, abgedeckt. Dies ist von hoher Bedeutung, da ansonsten ein Bußgeldbescheid, der zum Beispiel 80 € Geldbuße – aber eben einen Punkt in Flensburg als bedeutsame Nebenfolge – vorsieht, nicht ohne Kostenrisiko angegriffen werden könnte. Besonders wichtig: Bitte schreiben Sie nicht selber an die Bußgeldstelle. Hier werden häufig Fehler gemacht. Übergeben Sie die Sache unmittelbar nach Posteingang an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser wird Sie vertreten und Sie müssen sich sodann um nichts kümmern.

Im besten Falle bekommen Sie als nächstes eine Nachricht von Ihrem Rechtsanwalt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Aber auch die Absenkung der Geldbuße in den nicht punktebewehrten Bereich (das heißt, unter die Marke von € 60,-) bewirkt, dass das Flensburger Punktekonto nicht befüllt wird. Bedenken Sie: Ab acht Punkten ist nach den neuen Flensburg-Regeln bereits der Führerschein zu entziehen. Es lohnt sich also, um jeden einzelnen Punkt zu kämpfen.

Weitere Infos: www.ra-hartmann.de


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