Burgschild Inkasso: Zahlungsaufforderungen für DigiRights Administration - was tun?

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Das Inkassounternehmen Burgschild GmbH aus Offenbach am Main versendet im Herbst 2023 für die DigiRights Administration GmbH Zahlungsaufforderungen. Gegenstand der Inkassoschreiben sind alte Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin für angebliche Urheberrechtsverletzungen, die zum Teil bald 10 Jahre zurückliegen.

Zahlungsaufforderung der Burgschild Inkasso: Worum geht es?

Bei Filesharing-Abmahnungen sind zwei eigenständige Verjährungsfristen zu beachten. Der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten verjährt innerhalb von drei Jahren. Die Schadensersatzforderungen verjähren erst nach zehn Jahren.

Bemerkenswert sind die personellen Verflechtungen zwischen den beiden Unternehmen: Der derzeitige Geschäftsführer der DigiRights Administration GmbH, Walter Horz, ist auch der aktuelle Geschäftsführer des Inkassounternehmens Burgschild GmbH.

Zahlungsaufforderung der Burgschild Inkasso: Wie reagieren?

Nach ständiger Filesharing-Rechtsprechung kann Schadensersatz grundsätzlich nur vom Täter gefordert werden. Der Anschlussinhaber haftet also nicht automatisch.

Allerdings besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung für die Haftung des Anschlussinhabers. Diesen trifft eine sogenannte "sekundäre Darlegungslast". Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast, indem er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und deswegen als Täter in Betracht kommen.

Forderungsabwehr in der Praxis

Es kommt auf den Einzelfall an, ob von Ihnen nach einer Urheberrechtsverletzung über eine Filesharing-Tauschbörse Schadensersatz gefordert werden kann. Unter anderem kommt es darauf an, ob Sie im Zeitraum der Rechtsverletzung anderen Personen die Zugangsdaten zu Ihrem WLAN zur Verfügung gestellt haben.

Noch einmal: Als Anschlussinhaber haften Sie nicht automatisch!

Die Zahlungsaufforderungen der Burgschild GmbH sind kein Fake. Es wäre deshalb verkehrt, hierauf überhaupt nicht zu reagieren und nur abzuwarten, was kommt. Statt dessen:

  • Ruhe bewahren.
  • Abmahnung und frühere Korrespondenz heraussuchen.
  • Forderungsabwehr so früh wie möglich.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt seit 15 Jahren regelmäßig Abmahnungsempfänger, so auch gegen die Filesharing-Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH.



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